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8. Aussagepsychologische Fachliteratur

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Arntzen hat Anfang der neunziger Jahre die praktische Verbreitung der Aussagepsychologie gefördert[113]. Seine Auswertungen stützte er – nach eigenen Angaben – auf ca. 50.000 „psychologische Gutachten über die Glaubwürdigkeit“ in der Zeit von 1950 bis 1990. Kritisch zu sehen ist, dass er die Untersuchungen im Einzelnen nicht veröffentlicht und damit einer wissenschaftlichen Diskussion entzogen hat. Arntzen sah seine Erkenntnisse durch „nachträgliche Geständnisse“ bestätigt[114], ohne erkennbar zu erwägen, dass der Beschuldigte ggf. nur aufgrund des Drucks des ihn belastenden Gutachtens ein Geständnis abgelegt haben könnte.

Wohl als Reaktion darauf, dass ideologisch ausgerichtete Aufdeckungsarbeit immer mehr Platz griff und sexueller Missbrauch zum „Modedelikt“ avancierte, erschien Mitte der neunziger Jahre das „Handbuch sexueller Mißbrauch“[115]. Wegweisend und immer noch aktuell ist der darin enthaltene Aufsatz von Undeutsch[116], der sich inhaltlich mit dem Nachweis sexuellen Missbrauchs, der Analyse des Aussageinhaltes, der Bedeutung von Geschichte und Entwicklung der Aussage, der Divergenz von Psychotherapie und Wahrheitsforschung, der Suggestibilitätsforschung und der Prüfung alternativer Hypothesen befasst.

Es folgten Veröffentlichungen in familienrechtlichen Zeitschriften[117].

Aufsehen erregend war 1992 der Beitrag von Müther/Kluck „Vom Mißbrauch mit dem Mißbrauch“[118].

Endres/Scholz „Sexueller Kindesmißbrauch aus psychologischer Sicht“ war die erste Veröffentlichung in einer strafrechtlichen Zeitschrift zu den seinerzeit „gängigen“ Themen, so zu: Missbrauchsverdächtigungen[119], Symptomen[120], spontanen Falschaussagen von Kindern[121], aufdeckenden Psychotherapien[122], Verhaltensdeutung[123], projektiven Verfahren[124], Beeinflussungsgefahr durch suggestive Befragung und konfrontativen Befragungstechniken, dem sog. Lügendetektor und der Beurteilung der Persönlichkeit des Beschuldigten[125].

Im Nachgang zu den genannten spektakulären Verfahren erschienen einige aussagepsychologische Fachbücher, so z. B. das Buch von Steller/Volbert „Psychologie im Strafverfahren“[126], es folgte das Standardwerk „Glaubhaftigkeit der Zeugenaussage“ einer Autorengruppe zusammen mit Greuel[127].

„Psychologische Gutachten schreiben und beurteilen“ von Westhoff/Kluck ist dem Straf- und Familienjuristen zu empfehlen, der sich grundlegend mit den Besonderheiten psychologischer Gutachtenerstellung befassen will. 2008 ist es in der 5. Auflage erschienen.

Zwischenzeitlich liegt das „Handbuch der Rechtspsychologie“[128] vor, lesenswert ist auch die jüngst von Volbert[129] veröffentlichte Abhandlung zur Erstellung aussagepsychologischer Gutachten, die die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse anschaulich und übersichtlich darstellt.

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