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2. BGH-Rechtsprechung: Gutachten ist Indiz für die Glaubhaftigkeit der Aussage

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Der BGH [2 StR 354/03][15] hat – unter Bezugnahme auf die Grundsatzentscheidung[16] – klargestellt, dass das Gutachten zusätzliches Indiz für die Glaubhaftigkeit einer Aussage sein kann. Dabei ist es nicht Aufgabe des Sachverständigen, darüber zu befinden, ob die zu begutachtende Aussage wahr ist oder nicht; dies ist dem Tatrichter vorbehalten. Der Sachverständige soll vielmehr dem Gericht die Sachkunde vermitteln, mit deren Hilfe es die Tatsachen feststellen kann, die für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit wesentlich sind.

Teil 1 ZeugenaussageIII › 3. BGH-Rechtsprechung zur Hypothesenbildung

Zeuge und Aussagepsychologie

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