Читать книгу Zeuge und Aussagepsychologie - Gabriele Jansen - Страница 34

3. BGH-Rechtsprechung zur Hypothesenbildung

Оглавление

52

Erstmals in der Grundsatzentscheidung zu aussagepsychologischen Gutachten hat der BGH den aus der Experimentalpsychologie herrührenden Begriff der „Nullhypothese“ übernommen. Es geht um die wissenschaftlichen Anforderungen, die an die Glaubhaftigkeitsbegutachtung zu stellen sind.

Den Begriff „Nullhypothese“[17] hat der BGH auch in den Nachfolgeentscheidungen zu der Grundsatzentscheidung verwendet. Erläutert wird der Begriff in der Grundsatzentscheidung[18]. Danach hat der Sachverständige zunächst davon auszugehen, dass die Aussage keinen Erlebnisbezug hat. Hierzu hat er Spezifizierungen[19] zu bilden. Nur wenn er diese zurückweisen kann, gilt das Gegenteil: die Aussage hat einen Erlebnisbezug.

Zum hypothesengeleiteten Vorgehen des Sachverständigen finden sich folgende BGH-Entscheidungen:

• BGH [5 StR 538/08][20] Einseitige Hypothesenbildung durch Sachverständigen
• BGH [1 StR 579/05][21] Spezifizierung der Nullhypothese: Pseudoerinnerung
• BGH [5 StR 470/07] Spezifizierung der Nullhypothese: sexuelle Kenntnis aus anderer Situation
• BGH [3 StR 301/07] Nur die realistischen Hypothesen berücksichtigen
• BGH [5 StR 416/05] Unglaubhaftigkeitshypothese
• BGH [3 StR 464/04][22] Nur die realistischen Hypothesen berücksichtigen
• BGH [5 StR 544/04] Nullhypothese zur Aussagetüchtigkeit
• BGH [1 StR 274/02][23] Geprüfte Hypothesen sind im Urteil zu benennen
• BGH [1 StR 524/02][24] Erklärungsmöglichkeiten, Hypothesen, sind zu diskutieren
• BGH [1 StR 582/99][25] Allgemein
• BGH [1 StR 618/98][26] Grundsatzentscheidung

Teil 1 ZeugenaussageIII › 4. BGH-Rechtsprechung zur Beurteilung der Aussagekompetenz

Zeuge und Aussagepsychologie

Подняться наверх