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3 Pflanzengesundheitsregime in der EU – Historie
ОглавлениеFür die EU-Mitgliedstaaten wurden im Jahr 1976 harmonisierte phytosanitäre Einfuhrvorschriften in der Richtlinie 77/93/EWG „[…] über Maßnahmen zum Schutz gegen die Einschleppung von Schadorganismen der Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse in die Mitgliedstaaten“ festgelegt. Diese Richtlinie wurde mehrfach überarbeitet. Die Überarbeitungen wurden im Jahre 2000 mit einer Neufassung in der Richtlinie 2000/29/EU zusammengeführt (EU 2000).
Im Laufe der Zeit erfolgten in den EU-Mitgliedstaaten trotz der bestehenden phytosanitären Einfuhrvorschriften Nachweise von Einschleppung neuer Schadorganismen an verschiedenen landwirtschaftlichen Kulturen und Bäumen, wie z. B. für den Kiefernholznematoden B. xylophilus im Jahr 1999 in Portugal oder für den Asiatischen Laubholzbockkäfer A. glabripennis im Jahr 2001 im österreichischen Braunau, worüber auch bei den Deutschen Baumpflegetagen regelmäßig berichtet wurde. Abbildung 2 gibt eine Übersicht über die Anzahl der von den EU-Mitgliedstaaten gemeldeten Erst- oder Neuauftreten von Pflanzenschadorganismen über alle Kulturarten hinweg für die Jahre 2010 bis 2016.
Abbildung 2: Anzahl der von den 28 EU-Mitgliedstaaten gemeldeten ersten oder neuen Auftreten von Pflanzenschadorganismen in ihrem Hoheitsgebiet über alle Kulturarten hinweg für die Jahre 2010-2016 (Datenquelle: EU 2017)
Die Zunahme des globalen Handels und des Tourismus sowie der Klimawandel stellten das bestehende phytosanitäre System, wie bereits ausgeführt, zunehmend vor weitere Herausforderungen. Auch im Rahmen der Deutschen Baumpflegetage wurden kritische Stimmen laut, die die Wirksamkeit der phytosanitären Einfuhrvorschriften infrage stellten (TOMICZEK 2012). Die EU-Kommission führte auf Ersuchen des Europäischen Rates in der Zeit von 2008 bis 2010 eine Evaluierung des bestehenden Pflanzengesundheitssystems durch, mit dem Ergebnis, dass die Richtlinie 2000/29/EG ersetzt werden sollte (FCEC 2010). Im Jahr 2013 erfolgte der erste Verordnungsvorschlag der EU-Kommission an den EU-Rat. Dieser wurde bis zum Juli 2016 technisch und politisch beraten. Am 24.11.2016 erfolgte die Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2016/2031 „über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen […] und zur Aufhebung der Richtlinien […] 2000/29/EG […]“, die ab 14.12.2019 anzuwenden ist (EU 2016).
3.1 Ergänzungen der Verordnung (EU) 2016/2031
Zu verschiedenen Artikeln der Verordnung (EU) 2016/2031 hat die EU-Kommission die Verpflichtung bzw. die Möglichkeit, durch sogenannte Durchführungs- oder delegierte Rechtsakte weitere Konkretisierungen vorzunehmen. Entwürfe von delegierten Rechtsakten der EU-Kommission werden durch das EUParlament und den Rat geprüft, bevor sie in Kraft treten, wohingegen Durchführungsrechtsakte im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (Standing Committee on Plants, Animals, Food and Feed, PAFF), Sektion Pflanzengesundheit, in dem alle EU-Mitgliedstaaten vertreten sind, beraten und direkt abgestimmt werden. In allen Fällen erfolgt vorab eine intensive Diskussion mit den Mitgliedstaaten.
Für einen Großteil der infrage kommenden Artikel ist dies für die EU-Kommission verpflichtend gewesen, so dass in der Zeit von der Veröffentlichung des Basisrechtsaktes bis zum Anwendungstermin mehr als zehn zusätzliche delegierte und Durchführungsverordnungen beraten und erlassen wurden, die insgesamt mehr als 30 Artikel der Pflanzengesundheitsverordnung zusätzlich konkretisieren.