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1 Einleitung
ОглавлениеMit Anwendung der neuen Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031 und der Kontrollverordnung (EU) 2017/625 ergeben sich auch im Bereich gehölzrelevanter Quarantäneschadorganismen weitreichende Veränderungen. In Ergänzung wurde mit Verabschiedung einer Delegierten-Verordnung (EU) 2019/1702 der Kommission vom 1. August 2019 eine Liste sogenannter Prioritärer Schädlinge veröffentlicht, die dadurch charakterisiert sind, dass sie a) nicht auf dem Gebiet der Union oder nur in einem begrenzten Teil dieses Gebiets, oder nur selten, unregelmäßig, isoliert und sporadisch auftreten und
b) deren potenzielle wirtschaftliche, ökologische oder soziale Folgen für das Gebiet der Union am schwerwiegendsten sind.
Der Hintergrund dieser Neubewertung als prioritär einzuordnende Schadorganismen sind neue Herausforderungen, denen sich die EU aufgrund globalisierter Märkte und allem voran auch durch Klimawandel verschobene Habitatgrenzen und sich verändernde Landschaften stellen muss. Dieser Trend ist eine Bedrohung sowohl für die natürliche als auch bewirtschaftete Umwelt, die land- und forstwirtschaftliche Produktion, die Ökosysteme und biologische Vielfalt. In den letzten 20 Jahren war die EU mit mehreren großen Ausbrüchen neuer Pflanzenschädlinge konfrontiert, die erhebliche Auswirkungen hatten. Dazu zählen beispielsweise das Bakterium Xylella fastidiosa und der Kiefernholznematode Bursaphelenchus xylophilus, die zwar bisher schon durch EU-Notmaßnahmen geregelt waren, aber mit der Einstufung als prioritäre Schädlinge nochmals an Beachtung zunehmen.
Abbildung 1: Globale Verbreitung des Asiatischen Laubholzbockkäfers (Quelle: EPPO Global Database, www.eppo.int)
Das Mandat zur Bewertung dieser prioritären Schädlinge wurde der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission (Joint Research Centre – JRC) und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority – EFSA) übertragen. Im Resultat sind auf der Liste prioritärer Schädlinge 20 Arten (Pilze, Bakterien, Nematoden und Insekten), wovon neun Arten von pathologischer Relevanz an Gehölzen sind und im Weiteren kurz porträtiert werden.