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4 Risikoanalysen
ОглавлениеWenn ein Schadorganismus identifiziert wird, der kein gelisteter Unionsquarantäneschädling ist, führt das JKI eine Express-Risikoanalyse durch. Sofern das phytosanitäre Risiko auf der Basis der vorliegenden Informationen vom JKI als gering eingestuft wird, weil der Schadorganismus beispielsweise bereits weitverbreitet ist, werden von amtlicher Seite keine Maßnahmen durchgeführt. Es bleibt dann dem Eigentümer der Pflanzen überlassen, ob er mithilfe von Pflanzenschutzmaßnahmen gegen den Schadorganismus vorgeht oder die Pflanze anderweitig entsorgt. Wenn ein signifikantes phytosanitäres Risiko festgestellt wird, gilt der neue Schadorganismus als geregelt im Sinne von Artikel 29 der EU-Pflanzengesundheitsverordnung 2016/2031 und amtliche Ausrottungs- bzw. Eindämmungsmaßnahmen sind erforderlich und werden vom zuständigen Pflanzenschutzdienst angeordnet. Die Risikoanalyse stellt also die wissenschaftliche Basis für die angeordneten Maßnahmen dar.
Besteht zudem ein hohes Risiko für die gesamte oder Teile der EU, kann dies dazu führen, dass für solche Schadorganismen EU-weit Notmaßnahmen erlassen werden und damit detaillierte Vorschriften für alle Mitgliedstaaten zur Ausrottung und Eindämmung, zur Abgrenzung von Befallsgebieten und Pufferzonen, zum Monitoring sowie zur Einfuhr und Verbringung von Wirtspflanzen gelten. In einem letzten Schritt kann ein solcher Schadorganismus auch in die Liste der Unionsquarantäneschädlinge nach Artikel 5(2) der Verordnung (EU) 2016/2031 aufgenommen werden. Entsprechend ist für Aromia bungii 2012 zunächst eine Express-Risikoanalyse des JKI erstellt worden. 2013 folgte eine Risikoanalyse der Europäischen und Mediterranen Pflanzenschutzorganisation (EPPO). Am 8. Oktober 2018 sind Notmaßnahmen der EU in Form des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1503 der Kommission zur Festlegung von Maßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Aromia bungii erlassen worden und im September 2019 wurde A. bungii in die Liste der Quarantäneschadorganismen aufgenommen (Richtlinie 2000/29/EG und in der Folge Verordnung (EU) 2016/2031 (EU 2000, 2016)).
Das JKI stellt seine Express-Risikoanalysen und Informationen zum Auftreten von neuen Schadorganismen in Deutschland auf seiner Website im Themenportal Pflanzengesundheit zur Verfügung unter https://pflanzengesundheit.julius-kuehn.de/schadorganismen-vonpflanzen.html. Im Jahr 2018 erstellte das JKI Express-Risikoanalysen zu 23 Schadorganismen, 2017 waren es insgesamt 12 und 2016 wurden 20 Schadorganismen hinsichtlich des Risikos bewertet. Seit 2009 sind insgesamt 137 Express-Risikoanalysen oder andere Risikobewertungen erfolgt, von denen fast die Hälfte (62) Schadorganismen an Bäumen betreffen. Dabei wurde in 28 der Express-Risikoanalysen ein signifikantes phytosanitäres Risiko für Bäume und damit die Notwendigkeit von phytosanitären Maßnahmen festgestellt.
Die Meldungen zum Auftreten von Schadorganismen EU-weit im IT-System EUROPHYT outbreaks sind nur für amtliche Zwecke vorgesehen und nicht öffentlich zugänglich. Allerdings werden viele der Informationen direkt aus dem System an die EPPO weitergeleitet. Diese veröffentlicht in der EPPO Global Database umfangreiche Informationen zu Schadorganismen, u. a. zu deren Verbreitung, Regelungsstatus und Wirtspflanzen (EPPO 2019).