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2.3.3 Qualifikation und Akzeptanz von Mitarbeitenden

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Vorhandene oder zu erwerbende Kompetenzen für den Einsatz innovativer Technologien werden primär ebenfalls der Domäne der Technik zugerechnet. Hier zeigt sich allerdings auch eine große Schnittmenge mit Aspekten der Domäne der Anwenderinnen/Anwender. So hängt etwa die Bereitschaft Pflegender zum Einsatz innovativer Technologien und damit verbundener Qualifikationsmaßnahmen gewiss vom jeweiligen Rollenverständnis ab. Umgekehrt kann daraus auch ein adaptiertes Rollenverständnis resultieren.

Konkret bieten der Deutsche Qualifikationsrahmen für Lebenslanges Lernen (Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen 2011) und Empfehlungen einschlägiger Fachgesellschaften der Pflegeinformatik (Hübner et al. 2017) einen theoretischen Hintergrund für die Konkretisierung der Anforderungen.

Wesentliche Voraussetzungen für die curriculare Einbindung in pädagogischen Settings sind Kenntnisse

• zur Technik, zu den Kontra-/Indikationen, zur Handhabung und zu den Risiken;

• zu den patientenbezogenen Assessmentinformationen, welche für die Entscheidung über den Einsatz der Technik die notwendigen Informationen liefern sowie

• zur Nutzung erhobener Daten und Informationen durch das Hilfsmittel und zur Ableitung geeigneter Interventionen für die Patientin/den Patienten.

Den Anforderungen an Curricula und an Lehrpläne in der Aus-, Fort- und Weiterbildung und im Bachelor- und Masterstudiengang Pflegewissenschaft ist im Zusammenhang mit dem Technikeinsatz in der Pflege im PPZ-Freiburg ein eigenes Arbeitspaket gewidmet. Erste Erkenntnisse werden bereits in die Lehre eingebracht. Neben der Praxistauglichkeit technischer Hilfsmittel in der Akutversorgung ist die Kenntnis der Mitarbeitenden zum richtigen Einsatz in der richtigen Situation bei der Patientin/beim Patienten eine Grundvoraussetzung für die Akzeptanz. Technologien werden potenziell dann abgelehnt, wenn das Wissen und die Fähigkeit zum Umgang mit dem Hilfsmittel nicht ausreichend sind.

Neue Technologien in der Pflege

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