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Muss eine zutreffende Erklärung naturwissenschaftlich sein?

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Die Qualifizierung „naturwissenschaftlich“ (im hier definierten Sinne einer Erklärung von Phänomenen mittels Gesetzesaussagen und Randbedingungen) ist letztlich nicht entscheidend, insofern der naturwissenschaftliche Argumentations- und Begründungsmodus nicht der einzige legitime ist. Zum Beispiel wird in der Kriminalistik auch entscheidend auf Motive und andere geistige Merkmale eines Täters Bezug genommen oder auf Zeugenaussagen (d. h. sprachliche Daten). Solche Faktoren sind allesamt nicht naturwissenschaftlich analysierbar. Ähnliches gilt im Bereich der Geschichtsforschung, der Ethik oder in philosophischen Fragen. Auch dort kann es gute Gründe geben, bestimmte Hypothesen anderen vorzuziehen, während es sich nicht um naturwissenschaftliche Fragen handelt.

Entsprechend steht auch die Frage im Raum, ob es gute Gründe gibt, dass die Entstehung mancher Phänomene der Natur naturwissenschaftlich nicht erklärbar ist. Die entscheidende Frage ist nicht, ob eine Antwort auf Ursprungsfragen „naturwissenschaftlich“ ist oder nicht, sondern ob angesichts der vorliegenden naturwissenschaftlich gewonnenen Indizien gute Gründe für sie sprechen. MONTON (2009, 58) schreibt dazu: „If science really is permanently committed to methodological naturalism, it follows that the aim of science is not generating true theories. … if science is not a pursuit of truth, science has the potenzial to be marginalized, as an irrelevant social practice.“

Allerdings gibt es hier eine ggf. entscheidende Asymmetrie: Die Evolutionstheorie lebt notwendig von ihrem naturwissenschaftlichen Anspruch, der entsprechend auch einlösbar sein muss. Denn sie besteht wesentlich aus der These, dass es sich bei der Entstehung und Entwicklung des Lebens um rein natürliche Prozesse gehandelt haben muss.

Die Schöpfungslehre bestreitet diese These und kann folglich auch auf weitere argumentative Ressourcen zurückgreifen als nur auf naturwissenschaftliche.

Kann die Evolutionslehre ihren naturwissenschaftlichen Einspruch nicht einlösen, fehlt ihr die erforderliche rationale Grundlage. Sie bleibt dann eine bloße weltanschauliche Option, der gegenüber die Schöpfungslehre rational ggf. vorzuziehen ist.

In Abgrenzung zu Makroevolution wird im Folgenden der Ausdruck „Mikroevolution“ verwendet. Mikroevolution* betrifft die Variation, Anpassung und Spezialisierung innerhalb von Arten oder Grundtypen*. Dazu gehören auch z. B. Fragen der Art, wie sich Häufigkeiten von Allelen (Genvarianten) durch Selektion verändern oder wie Mutationen durch Auslese oder durch genetische Drift im Laufe von Generationen in Populationen fixiert werden; das ist Gegenstand der Populationsgenetik* und gehört damit zu Mikroevolution. Dass der Unterschied zwischen Mikro- und Makroevolution nicht nur graduell ist, wird von vielen Evolutionsbiologen ausdrücklich festgestellt (s. u.).

Von „Evolutionstheorie“ soll gesprochen werden, wenn es um die Erklärung jenes hypothetischen evolutionären, stammesgeschichtlichen und makroevolutionären Vorgangs – „von der Amöbe bis Goethe“ – geht. Hier wird dann insbesondere zu klären sein, was eine solche Erklärung leisten muss und unter welchen Umständen sie als naturwissenschaftlich gelten kann. Dabei steht die Betrachtung des Aspekts der Innovation (Makroevolution) im Vordergrund.

Schöpfung ohne Schöpfer?

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