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2.1 NPL im Kontext der Reform der Währungsunion

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Am 31.05.2017 veröffentlichte die EU-Kommission ihr „Reflexionspapier“[1] zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU). Das Reflexionspapier war Teil des Weißbuch-Prozesses, den die EU-Kommission mit dem Weißbuch zur Zukunft Europas[2] angestoßen hat. Der Weißbuch-Prozess sollte in den Mitgliedstaaten eine Debatte über die Ausgestaltung der EU im Jahr 2025 anregen.

Neben dem WWU-Reflexionspapier hat die EU-Kommission vier weitere themenspezifische Reflexionspapiere veröffentlicht. Dies sind:

 das Reflexionspapier zur sozialen Dimension Europas,[3]

 das Reflexionspapier „Die Globalisierung meistern“,[4]

 das Reflexionspapier über die Zukunft der Europäischen Verteidigung[5] und

 das Reflexionspapier über die Zukunft der EU-Finanzen.[6]

Mit dem WWU-Reflexionspapier wollte die Kommission eine Diskussion über die zukünftige Ausgestaltung der WWU anstoßen. Das Reflexionspapier zur WWU baut auf dem Fünf-Präsidenten-Bericht zur Vollendung der WWU auf. Dieser wurde im Juni 2015 von den fünf damaligen Präsidenten der EU[7] veröffentlicht. Daher fanden sich einige der damaligen Vorhaben zur Vertiefung der WWU im Reflexionspapier zur WWU wieder, etwa der Vorschlag zur Einführung einer „makroökonomischen Stabilisierungsfunktion“ für den Euro-Raum, der mittlerweile zu einem Euro-Zonenbudget umformiert wurde, das gerade keine Stabilisierungsfunktion wahrnehmen soll.

Die Vorschläge zur Zukunft der WWU sind in zwei Abschnitte unterteilt: Teil 1 enthält Vorschläge „für eine echte Finanzunion“, Teil 2 enthält Vorschläge zur „Neubelebung der Konvergenz in einer stärker integrierten Wirtschafts- und Währungsunion“. Der Teil zur Fortentwicklung der Finanzunion enthält erste Vorschläge zur:

 Errichtung einer „fiskalischen Letztsicherung“ für den EU-Bankenabwicklungsfonds,

 Eigenkapitalhinterlegung für Staatsanleihen,

 Einführung von mit Staatsanleihen besicherten Wertpapieren (Sovereign Bond-Backed Securities (SBBS)),

 Schaffung eines Europäischen Einlagensicherungssystems (European Deposit Insurance System (EDIS)),

 Vollendung der Kapitalmarktunion und Stärkung der Finanzaufsicht sowie zum

 Abbau des Bestands an notleidenden Krediten (NPL).

Die EU-Kommission schlug schon 2017 vor, mit vier Maßnahmen den NPL-Bestand in den Bankbilanzen abzubauen und gleichzeitig zu verhindern, dass neue notleidende Kredite hinzukommen. Konkret beabsichtigte die Kommission,

 die Aufsichtspraktiken zu „verbessern“,

 die Herausbildung von Sekundärmärkten für notleidende Kredite zu fördern,

 „Defizite“ bei nationalen Insolvenzverfahren und andere strukturelle Hindernisse abzubauen sowie

 eine „weitere Umstrukturierung des Bankensektors“ zu befördern.

Der Ministerrat beschloss daraufhin bereits am 11.07.2017 einen Aktionsplan für den Abbau notleidender Kredite in Europa, in dem er die Vorschläge der Kommission weiter konkretisierte.[8] Der Aktionsplan umfasst vier Hauptelemente:

1 Der Ministerrat will die Aufsichtspraktiken stärken und fordert daherdie EU-Kommission dazu auf, Vorschläge zur Klärung der Befugnisse der Aufsichtsbehörden im Hinblick auf die Rückstellungspolitik der Banken für notleidende Kredite[9] zu machen,die Europäische Zentralbank (EZB) und die nationalen Bankenaufseher dazu auf, bis Ende 2018 für „weniger bedeutende“ Banken des Euro-Raums ähnliche Leitfaden für den Umgang mit notleidenden Krediten herauszugeben, wie die EZB es bereits für die „bedeutenden“ Banken[10] getan hat.

2 Der Ministerrat will die Entstehung von Sekundärmärkten für notleidende Kredite fördern und fordert daherdie EU-Kommission, die EZB und die European Banking Authority (EBA) dazu auf, bis Ende 2017 die Infrastruktur für standardisierte Daten zu notleidenden Krediten zu verbessern sowie Transaktionsplattformen für solche Kredite zu schaffen,die Kommission dazu auf, bis Sommer 2018 eine EU-Strategie für die Entwicklung von Sekundärmärkten zu entwickeln und Hindernisse für die Übertragung der Kredite auf Nichtbanken abzubauen.

3 Der Ministerrat will strukturelle Hindernisse abbauen und fordert daher die EU-Kommission dazu auf, bis Ende 2017 die Effizienz der Darlehensvollstreckung auf nationaler Ebene (Beitreibungsquoten, -dauer und -kosten) zu vergleichen.

4 Der Ministerrat will den „möglicherweise“[11] notwendigen Abbau von „Hindernissen für eine weitere Umstrukturierung des Bankensektors“ verfolgen.[12]

Die EU-Kommission reagierte rasch auf diesen Aktionsplan und legte bereits wenige Monate später eine Mitteilung zur Vollendung der Bankenunion vor.[13] Darin ging die EU-Kommission auf die Aufforderungen des Ministerrates ein und kündigte an:

 eine Blaupause dafür, wie die Mitgliedstaaten NPLs an nationale Vermögensverwaltungsgesellschaften (Bad Banks) auslagern können, ohne dabei gegen das Beihilferecht zu verstoßen,

 Legislativmaßnahmen zur Stärkung von Sekundärmärkten für NPLs,

 Legislativmaßnahmen, die es Banken erlauben, sich mit ihren Kreditnehmern außergerichtlich und schnell auf die Zwangsvollstreckung von Sicherheiten zu einigen; so könne die Effizienz der Vollstreckung gesteigert werden, ohne dass die nationalen Insolvenzregeln aufwendig harmonisiert werden müssten,

 ggf. die Einführung von Mindesteigenkapitalvorschriften zur Unterlegung von NPLs durch entsprechende Änderungen der Eigenkapitalrichtlinie bei gleichzeitiger Einführung einer einheitlichen Definition für diese Kredite.

Wie im weiteren Verlauf dargelegt wird, wurden die Vorschläge der EU-Kommission zur prudentiellen Behandlung von NPLs – teilweise erheblich verändert – mittlerweile angenommen. Die Vorschläge zur Förderung von Sekundärmarkten für NPLs fanden bis jetzt (November 2020) jedoch nicht die notwendige Mehrheit unter den europäischen Gesetzgebern.

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