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4.3.1 NPL-Leitfaden

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Am 20.03.2017 – also gut ein Jahr bevor die EU-Kommission die Verordnung zum NPL-Backstop vorschlug – hat die EZB einen Leitfaden zu notleidenden Krediten veröffentlicht.[36] Der Leitfaden legt die Erwartungen der EZB an die Erfassung, Verwaltung, Bewertung und Abschreibung von NPLs dar. Er gilt für alle „bedeutenden Institute“, die direkt von der EZB beaufsichtigt werden. Der Leitfaden thematisiert die NPL-Strategien der Institute, ihre Governance und Ablauforganisation für NPLs, Forbearance-Maßnahmen und die bilanzielle Behandlung und Erfassung von NPLs. Er enthält qualitative Leitlinien zu Wertberichtigungen, Abschreibungen und der Bewertung von Sicherheiten. Insgesamt ist der NPL-Leitfaden damit qualitativer Art.

Der Leitfaden ist nicht verbindlich. Die EZB erwartet allerdings, dass Banken „auf Verlangen der Aufsichtsbehörden bei Abweichungen eine nachvollziehbare Erklärung und eine fundierte Begründung abgeben“.[37] Die EZB betont, dass der Leitfaden keine Level-I-Regeln (in EU-Verordnungen oder -Richtlinien), nationale Umsetzungsgesetze oder Leitlinien der EBA[38] ersetzt, sondern NPL-Fragen klärt, die „in den bestehenden Verordnungen, Richt- oder Leitlinien nicht oder nicht spezifisch genug geregelt sind“.[39]

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