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2.2 NPLs im Kontext von Bankenunion und ESM-Review
ОглавлениеSchon in der ersten Phase der WWU-Reformbemühungen wurde der Umgang mit NPLs intensiv diskutiert. Das primäre Ziel der anvisierten Maßnahmen war allerdings krisenbedingt ein defensives: Es galt, akute Risiken für die Finanzmarktstabilität abzuwenden, die sich aus der engen Verknüpfung zwischen Banken mit hohen NPL-Beständen und den jeweiligen Mitgliedstaaten, in denen die Banken beheimatet waren/sind, ergaben.
Mit der nach und nach erfolgten Konkretisierung der Bemühungen zur Schaffung einer Bankenunion änderte sich jedoch auch die politische Relevanz der NPL-Problematik.
Zwar sah die – schon im Juni 2016 angenommene – Roadmap für die Bankenunion[14] vor, dass „weitere Schritte bei der Risikominderung und Risikoteilung im Finanzsektor – und zwar in der richtigen Reihenfolge – unternommen werden müssen, um einige verbleibende Herausforderungen anzugehen.“[15] Mit der Diskussion über politisch sensible Integrationsschritte wie das EU-Einlagensicherungssystem (EDIS) oder die gemeinsame Letztsicherung (Common Backstop) durch den ESM für den neuen europäischen Bankenabwicklungsfonds (Single Resolution Fund (SRF)) betonten einige Euro-Staaten immer wieder die Notwendigkeit des Risikoabbaus, bevor Risiken innerhalb des EDIS oder über den SRF-Backstop auch geteilt werden können. Andere Euro-Staaten sprachen sich dagegen für ein paralleles Vorgehen von Risikoreduzierung und Risikoteilung aus.
Bei der Sitzung der Eurogruppe am 19.02.2018 wurde der Begriff der „Risikoreduzierung“ erstmals näher präzisiert. Explizit wurden dabei die notleidenden Kredite als ein Gradmesser für das Ausmaß an Risikoreduzierung genannt.[16] Am 06.06.2018 legten die EU-Kommission, die EZB und der SRB einen Joint Report vor, der als Basis zur Messung der Risikoreduzierung dienen kann.[17] Neben NPLs werden darin fünf weitere Indikatoren herangezogen.[18] Darüber, ob auch andere Indikatoren – etwa das von Staatsanleihen ausgehende Risiko in Bankenbilanzen – berücksichtigt werden sollten, gab es im Rat erhebliche Meinungsunterschiede.[19] Auch im Vorfeld des Euro-Gipfels vom Dezember 2018 legte die EU-Kommission einen Fortschrittsbericht über den Abbau notleidender Kredite und eine weitere Risikominderung in der Bankenunion vor.[20]
Obgleich unbestritten, dass NPLs als Indikator für den Risikoabbau herangezogen werden, gibt es in der Euro-Gruppe keine Einigung darüber, welches NPL-Niveau als Voraussetzung für eine weitere oder vorzeitige Risikoteilung ausreichen könnte. Relevant ist dies v.a. im Kontext des ESM-Backstop für den SRF.
Der ESM-Backstop wird in Form einer ESM-Kreditlinie für den SRF spätestens 2024 eingerichtet. Über eine frühere Einführung – in Höhe der dann vorhandenen SRF-Mittel – wird 2020 entschieden. Dabei wird geprüft, ob die Euro-Staaten die Risiken in ihren Bankensektoren ausreichend reduziert haben. Relevant dafür sind insbesondere die notleidenden Kredite. Sie dürfen nicht mehr als 5% brutto (also vor Abzug der Rückstellungen) und 2,5% netto (nach Abzug der Rückstellungen) aller Kredite ausmachen. Die Formulierung der Euro-Gruppe lässt aber Spielräume bei der Interpretation zu. So scheinen rückläufige, aber zu hohe NPLs u.U. akzeptabel.[21] Eine vorzeitige Einführung des ESM-Backstops nur für einzelne Euro-Staaten ist ausgeschlossen. Möglich ist jedoch, dass der Backstop ab 2020 zwar für die gesamte Euro-Zone, aber in einem beschränkten Umfang eingerichtet wird. Eine entsprechende Änderung des intergouvernementalen Abkommens (Intergovernmental Agreement (IGA)) zum SRF wird angestrebt.