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4.1 Kompetenzstreit

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Am 04.10.2017 veröffentlichte die EZB das „Draft Addendum to the ECB Guidance to banks on non-performing loans: Prudential provisioning backstop for non-performing exposures“.[24] Das Addendum war von der NPL-High-Level-Group, bestehend aus nationalen Aufsehern und EZB-Vertretern für den SSM Supervisory Board vorbereitet worden. Es wurde als Entwurf (Draft) zur Konsultation freigegeben. Ziel war eine Anwendung ab Januar 2018 auf alle direkt von der EZB beaufsichtigten Institute.

Das Addendum enthielt quantitative Erwartungen seitens der Aufsicht zur Mindestrisikovorsorge für neue NPLs. Der SSM begründete diese Erwartung mit dem Ziel, einen erneuten Anstieg der Anzahl und des Umfangs an NPLs in der Zukunft zu vermeiden.[25]

Da die Erwartungen des SSM über die damaligen Vorschriften zur Risikovorsorge aus der Eigenkapitalverordnung hinausgingen und allgemeinen Charakters waren, entbrannte eine Diskussion darüber, ob die EZB und der SSM mit dem Addendum ihre Befugnisse überschritten. Der SSM betonte, dass es sich lediglich um Erwartungen und nicht um neue verbindliche Vorschriften handelt.[26] Insbesondere das Europäische Parlament sah die Grenze zur allgemeinen EU-Rechtssetzung, wozu nur das Parlament und der Rat befugt sind, jedoch überschritten. Ein im Auftrag des Präsidenten des Europäischen Parlaments erstelltes Gutachten des juristischen Dienstes des Parlaments kam am 08.11.2017 zum Schluss, dass die EZB nicht über die Befugnis zur Annahme des Addendums verfügt.[27]

Vor dem Hintergrund dieser Diskussion wurde der EU-Gesetzgeber aktiv. Die EU-Kommission schlug am 14.03.2018 ein Paket mit Vorschlägen zu notleidenden Krediten vor. Teil dieses Pakets war ein Vorschlag zur Einführung von Mindesteigenkapitalvorschriften zur Unterlegung von NPLs durch entsprechende Änderungen der Eigenkapitalverordnung; eben eine solche Änderung in Säule I, die das Europäische Parlament für sich beansprucht hatte.

Die EZB hatte solange abgewartet. Sie verzichtete auf die Anwendung des Draft Addendums ab Januar 2018. Stattdessen legte sie nur einen Tag nach dem EU-Kommissionsvorschlag, also am 15.03.2018, ihre finale Version des Addendums vor. Es liegt nahe, hier von einer Abstimmung zwischen der EU-Kommission und der EZB auszugehen.

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