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4.3.3 NPLs im Bestand

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Sowohl die Verordnung zum NPL-Backstop als auch das EZB-Addendum richten sich – wenngleich mit Abweichungen im Detail – an neue NPLs. Den derzeit teilweise sehr hohen Bestand an NPLs in der EU adressieren sie nicht. Die im Kontext von Bankenunion und ESM-Review immer wieder betonte Notwendigkeit einer Risikoreduzierung können beide Initiativen daher kaum leisten.

In einer Pressemitteilung vom 11.07.2018 kündigte die EZB „weitere Schritte beim aufsichtlichen Ansatz“ auch für den Bestand an NPLs an.[45] Erneut gerichtet an die direkt beaufsichtigten „bedeutende Institute“ äußert die EZB das Ziel, „mittelfristig dieselbe Deckung für NPL-Bestände und neue NPL zu erreichen.“[46]

Wie bereits beim Addendum arbeitet die EZB dabei mit „bankspezifischen aufsichtlichen Erwartungen“ zur adäquaten Risikovorsorge für NPL-Altbestände. Diese Erwartungen werden im Dialog mit den einzelnen Banken festgelegt und basieren auf einem Benchmarking mit vergleichbaren Banken.

Auch wenn dies einer deutlichen Verschärfung der Erwartungen der Aufsicht gleichkommt, gilt dies vorerst nur für die direkt von der EZB beaufsichtigten Institute, also in aller Regel für große Institute. Die Masse an ausstehenden NPLs befindet sich jedoch in den Bilanzen von kleinen und mittelgroßen Banken (vgl. Abschnitt 3). Diese werden i.d.R. von den nationalen Behörden beaufsichtigt. Ob diese die Erwartungen der EZB zur NPL-Risikovorsorge übernehmen werden oder die EZB vermehrt von ihrem Selbsteintrittsrecht[47] Gebrauch machen wird, bleibt abzuwarten.

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