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2.2 Brandschutzgewebe zur Umhüllung von Leitungsanlagen 2.2.1 Verwendung

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Ungefähr ein Drittel aller Brände hat ihren Ursprung in elektrischen Anlagen. Dabei sind Brände an Kabelanlagen insbesondere aufgrund der starken Rauchentwicklung mit Gefährdung von Personen durch toxische Verbrennungsprodukte und der Funktionsausfall oder die Langzeitschädigung von Einrichtungen durch korrosive Bestandteile gefürchtet. Den Wirkungen eines Kabelbrandes kann durch vorbeugende brandschutztechnische Maßnahmen begegnet werden. Dazu gehören die Verwendung schwerentflammbarer Baustoffe, Abschottungssysteme, Kapselung von Kabelanlagen durch Installationskanälen und -schächten oder qualifizierten Unterdecken.

Brandschutzgewebe zur Umhüllung von Leitungsanlagen (elektrische Leitungen (Kabel) oder Leitungsanlagen (Kabelanlagen)) haben nachgewiesen, dass

 – bei einer Brandbeanspruchung von außen die Anforderung an schwerentflammbare Baustoffe erfüllt werden. Die mit Brandschutzgewebe umhüllten Leitungen und Leitungsanlagen erfüllen nicht die Anforderung an Kabel mit verbessertem Brandverhalten. Sie dürfen daher nicht in Bereichen verwendet werden, wo aufgrund bauaufsichtlicher Vorschriften nur eine geringe Rauchentwicklung gefordert wird.

 – im Falle der Selbstentzündung der elektrischen Leitungen und Leitungsanlagen durch Kurzschluss oder Überhitzung die Brandentstehung behindert und Brandweiterleitung verhindert wird. Unter Berücksichtigung der Schwerentflammbarkeit des Brandschutzgewebes muss jedoch die Zulässigkeit der Verwendung an elektrischen Leitungen oder Leitungsanlagen in Rettungswegen von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, z. B. im Zusammenhang mit dem Brandschutzkonzept, geprüft werden.

Es ist zu beachten, dass die mit Brandschutzgewebe umhüllten Leitungen oder Leitungsanlagen keine Installationskanäle oder -schächte nach DIN 4102-11 [5] sind.

Bauphysik-Kalender 2021

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