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3.2 Brandschutzputzbekleidungen 3.2.1 Verwendung

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Brandschutzputzbekleidungen werden aus einer Trockenmischung hergestellt, die sich im Wesentlichen aus einem Bindemittel (Zement oder Gips) und Zuschlag zusammensetzt, der Mineralfaser oder Vermiculite (geblähte Glimmer) enthält. Die erzielte Oberfläche ist ohne Nachglätten spritzrau. Gebrauchsfähige Oberflächen und ein optionaler mechanischer Schutz kann durch zusätzliche Hartmantel-Putze oder Blechverkleidungen erreicht werden. Die Stoßfestigkeit der 10 bis 65 mm dicken Schichten ist nur begrenzt. Transport bzw. Beschichtung vor Montage sind daher nicht machbar. Brandschutz-Putzbekleidungen werden in einer oder mehreren Lagen profilfolgend bzw. bei kleinen Profilen auch kastenförmig bis zur erforderlichen Gesamtdicke auf der Baustelle aufgespritzt.

Für die Wirksamkeit von Brandschutzputzbekleidung ist deren ausreichende Haftung am Untergrund Voraussetzung. Hierfür haben sich zwei Wirkprinzipe bewährt:

 – Brandschutz-Putzbekleidung auf Putzträger aufgetragen, wie z. B. auf Drahtgewebe, Rippen oder Streckmetall und

 – Brandschutz-Putzbekleidung ohne Putzträger auf Haftgrund.

Bei der Anwendung auf Stahlbauteilen ist es daher erforderlich, dass die Grundbeschichtung alkalifest sein muss, um Verseifungen und spätere Haftverluste zu vermeiden.

Anwendungsbeispiele sind den Bildern 6 bis 10 zu entnehmen.

Bauphysik-Kalender 2021

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