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11.3.2 PV-Module auf Dächern

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Aufdach-PV-Module werden dem Bereich Elektrotechnik zugeordnet und nicht als Bauprodukte betrachtet. Für diese Module wurden national und international Vorschriften zum Brandverhalten entwickelt, die nicht aus der Normung für den Baubereich entstanden sind. Zusätzlich sind die allgemeinen baurechtlichen Anforderungen zu beachten, d. h. Brandwände dürfen nicht durch PV-Module überbaut werden und zwischen PV-Modulen und Brandwänden sollte immer ein Mindestabstand von 0,5 m eingehalten werden. Die EU hat mit der „Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt“ klargestellt, dass hier gesonderte Regelungen getroffen werden und diese Produkte nicht der BauPVO unterliegen.

Gemäß dem Gesetz über Elektrizitäts- und Gasversorgung 2005, § 49 gilt in Deutschland:

 – Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

 – Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE-Bestimmungen) eingehalten worden sind.

Bild 9. Spread of flame test für PV-Module (Currenta GmbH & Co. OHG, Leverkusen)

In Deutschland werden PV-Module nach EN/IEC 61730 geprüft und zugelassen. Die IEC 61730 beschreibt sowohl Anforderungen an Materialien und Komponenten, wie Folien, Rahmenmaterialien, Anschlussdosen etc. als auch an vollständige PV-Modu-le. Die Feuerbeständigkeitsanforderungen der IEC 61730-2 an PV-Module basieren auf der amerikanischen Brandprüfung für Bedachungen nach ANSI/UL 790. Für die brandtechnologische Qualifizierung von PV-Modulen im Dachbereich ist der „Spread of Flame Test“ und der „Burning Brand Test“ durchzuführen (Bilder 9 und 10). Hierbei werden sowohl dachintegrierte PV-Module als auch solche für die Aufdachmontage von der Oberseite beflammt. Die PV-Module werden in die Klassen A, B oder C eingeteilt, wobei die Klasse C die Mindestanforderungen für Deutschland enthält.

Anforderungen nach IEC 61730-2 sind, dass:

 – kein Teil der PV-Module glühend oder brennend vom Teststand fallen darf,

 – die longitudinale Flammenausbreitung folgende Werte nicht überschreiten darf:Klasse A – 1,82 m,Klasse B – 2,40 m,Klasse C – 3,90 m,

 – die laterale Flammenausbreitung begrenzt ist.

Bauphysik-Kalender 2021

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