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2.2.2 Baurechtliche Nachweise
ОглавлениеDer baurechtlich erforderliche Nachweis erfolgt durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/allgemeine Bauartgenehmigung (Z-56.217-...). Neben den Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung/allgemeinen Bauartgenehmigung sind die Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung und der einschlägigen Leitungsanlagenrichtlinie sowie die erforderliche Montageanleitung zu beachten.
Die umhüllten Leitungen oder Leitungsanlagen sind mit einem Schild dauerhaft zu kennzeichnen, das folgende Angaben enthält:
– Zulassungsnummer mit Angabe des Anwendungsbereichs nach Zulassung,
– Name des Anwenders,
– Einbaudatum.
Der Unternehmer, der die umhüllten Leitungen oder Leitungsanlagen eingebaut hat, muss für jedes Bauvorhaben eine Übereinstimmungsbestätigung ausstellen.
Bild 3. Beispielhafter Aufbau einer Holzbalkendecke mit Brandschutzbekleidung (Promat, Ratingen; Ausschnitt aus Produktdatenblatt)
Bild 4. Beispielhafter Aufbau einer Brandschutzbekleidung für Stahlstützen (Quelle: Promat, Ratingen; Ausschnitt aus Produktdatenblatt)