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3.2.2 Baurechtliche Nachweise
ОглавлениеDer baurechtlich erforderliche Nachweis erfolgt durch:
– die Benennung der Bauart in DIN 4102-4,
– eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Brandschutzputzbekleidungen, die wesentlich von DIN 4102-4 oder hinsichtlich ihrer Zusammensetzung von DIN 18550 [8] abweichen oder
– eine Europäische Technische Bewertung (ETA)nach ETAG 018-3 [9] bzw.EAD 350142-00-1106 [10].
Brandschutzputzbekleidungen nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung basieren aufden „Zulassungsgrundsätzen für Brandschutz-Putzbekleidungen“ [11]. Es werden folgende Anwendungsbereiche abgedeckt:
Bild 6. Brandschutzputzbekleidung profilfolgend (Daussan, Woippy Frankreich)
Bild 7. Brandschutzputzbekleidung kastenförmig (Daussan, Woippy Frankreich)
Bild 8. Brandschutzputzbekleidung auf Trapezprofilblech (Daussan, Woippy Frankreich)
– Stahlbauteile, Trapezblechdecken und Dächer aus Trapezblechen,
– Beton, Stahlbeton und Spannbeton,
– innenliegende Bauteile, die nicht unmittelbar den Witterungseinflüssen ausgesetzt sind,
Bild 9. Brandschutzputzbekleidungauf Betondecke (Daussan,WoippyFrankreich)
Bild 10. Anwendungsbeispiel Tiefgarage, Brandschutzputz-bekleidungauf Stahlkonstruktion (Daussan, WoippyFrankreich)
– außenliegende Bauteile, die unmittelbar Witterungseinflüssen ausgesetzt sind, z. B. Schlagregen, Spritzwasser, UV-Einstrahlung,
– Bauteile, die besonderen Beanspruchungen, wie z. B. Tausalzen, ausgesetzt sind.
Für Stahlbauteile werden die Mindestdicken der Putzdicken in den Zulassungen in Abhängigkeit von der Feuerwiderstandsklasse F nach DIN 4102-2 [12] des beschichteten Bauteils und des Profilbeiwerts angegeben. Für Betonbauteile wird angegeben, wieviel Millimeter Normalbeton durch 1 Millimeter Putz ersetzt werden kann.
Bei der Verwendung von Brandschutzputzbekleidungen nach Zulassung ist im Einzelnen Folgendes zu beachten. Bei der Verwendung ist die jeweilige Verarbeitungsanleitung des Herstellers zu beachten. Gemäß Zulassung ist jedes Unternehmen, das Brandschutzputzbekleidungen nach einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung ausführen will, vom Inhaber der Zulassung mit den besonderen Bestimmungen dieser Bauart vertraut zu machen. Für die Herstellung der Brandschutzputzbekleidung sind von den Unternehmen zuverlässige, geschulte Fachkräfte einzusetzen, die bei der Ausführung von Putzarbeiten im Spritzverfahren bereits mit Erfolg tätig waren und ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen für die bestimmungsgemäße Ausführung solcher Arbeiten besitzen.
Für jede Baustelle hat das Unternehmen, das eine Brandschutzputzbekleidung nach dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung ausführt, nach Abschluss der Arbeiten eine Bescheinigung auszustellen, die folgende Angaben enthalten muss:
– ausführendes Unternehmen,
– Baustelle,
– Datum der Herstellung,
– geforderte Feuerwiderstandsdauer der mit dem Brandschutzputz bekleideten Bauteile,
– Bestätigung, dass die aufgebrachte Brandschutzputzbekleidung gemäß den Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung hergestellt wurde.
Brandschutz-Putzbekleidungen werden auf der Baustelle hergestellt. Der Hersteller muss durch eine Übereinstimmungsbestätigung für jedes Bauwerk bescheinigen, dass die ausgeführten Bekleidungen der zugehörigen Zulassung entsprechen. Die Bestätigung erhalten der Bauherr und die Bauaufsichtsbehörde.
Brandschutzputzbekleidungen nach ETA auf Basis von ETAG 018-3 bzw. EAD 350142-00-1106 beinhalten Angaben für den bewerteten Anwendungsbereich und die bewerteten Umgebungsbedingungen:
– Anwendungsbereich sind die Untergründe Stahl, Beton, Holz, Mauerwerk und Plattenbaustoffe (z. B. Calciumsilikatplatten, Gipskartonplatten); es wird unterschieden in Verwendungskategorien Typ 1 bis Typ 10.
– Die Umgebungsbedingungen hinsichtlich Innen- und Außenanwendung, Feuchtigkeit, Frost und UV-Belastung werden in vier Kategorien eingeteilt: X,Y, Z1 und Z2.
Die Mindesttrockenschichtdicken des Brandschutzputzes werden in ETA in Abhängigkeit von der Feuerwiderstandsklassifizierung des behandelten Bauteils angegeben und der Bemessungstemperaturen angegeben. Die Klassifizierung des Feuerwiderstands erfolgt entsprechend der relevanten Klassifizierungsnorm DIN EN 13501 [13,14].
Die Ausführung einer Brandschutzputzbekleidung hat gemäß Herstelleranweisung zu erfolgen. Für die Ausführung der jeweiligen Brandschutzputzbekleidung sind nur die in der ETA genannten spezifischen Bestandteile, der Haftvermittler, der Trockenmörtel, der beschriebene Putzträger und wahlweise der Decklack zu verwenden.
Der Hersteller ist dafür verantwortlich, dass alle erforderlichen Informationen dem Ausführenden korrekt und vollständig zur Verfügung gestellt werden. Von der vollen Brandschutzleistung der Putzbekleidung kann nur ausgegangen werden, wenn die Ausführung auf der Baustelle von Fachkräften vorgenommen wird, die Erfahrung mit dem Produkt haben.
Bei der Ausführung einer Brandschutzputzbekleidung sollten parallel mindestens für die Prüfung der Dichte Probekörper gefertigt werden, um die Übereinstimmung der ausgeführten Putzbekleidung mit den Anforderungen dieser ETA zu belegen.
Ferner ist es erforderlich, die Schichtdicke der aufgebrachten Brandschutzputzbekleidung nach dem Auftrag zu überprüfen. Die Messung sollte mithilfe eines Tiefenmessers auf markierten Kontrollfeldern von mindestens 0,5 m2 je 1000 m2 und mindestens an 6 geometrisch gleichmäßig über die Fläche verteilten Punkten erfolgen. Die Messungen sind zu dokumentieren. Die gemessenen Dicken dürfen an keiner Stelle die Mindestdicke unterschreiten.
Wenn eine Verwendung der Brandschutzputzbekleidung im frei bewitterten Außenbereich vorgesehen ist, ist über die gesamte Nutzungszeit die Intaktheit eines Decklacks zu gewährleisten. Der Nutzer des Bauwerks sollte instruiert werden, entsprechende Erhaltungsmaßnahmen vorzusehen.