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Fallbeispiel: Axiom 2

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Ein Student sagt bei einem Termin in der Psychosozialen Beratungsstelle der Hochschule: »Ich bin ja zu Ihnen gekommen, weil ich Angst vor Referaten habe. Ich habe mich immer davor gedrückt. Weil ich Ihnen aber vertraue, mache ich hier ein Rollenspiel mit. Ok, Sie können auch die Kamera einschalten, bei Ihnen kann mir nichts passieren.«

3. Axiom: »Die Natur einer Beziehung ist durch die Interpunktion der Kommunikationsabläufe seitens der Partner bedingt« (Watzlawick et al. 1980, 61). Psychosoziale Beratungsgespräche unterliegen wie alle Formen von Interaktionen dem Gesetz, dass alle Gesprächsteilnehmer (Sender und Empfänger) zu dieser Interaktion eine eigene Interpretation haben, die als Interpunktion von Ereignisfolgen interpretiert werden kann. Dabei legen die Gesprächspartner für sich fest, welche Ereignisse für sie einen besonderen Wert haben und deshalb als Ursache oder Anlass für weitere Ereignisse genommen werden. Dementsprechend interpretieren die Gesprächsteilnehmer ihr eigenes Verhalten als Reaktion auf das Verhalten des anderen in der Form, dass das Verhalten des anderen die Ursache für das eigene Verhalten ist. Das 3. Axiom kann besonders für die Analyse von schwierig verlaufenden Beratungsgesprächen wertvolle Dienste leisten, weil Berater und Klient eigene Interpunktionen der Kommunikationsabläufe vornehmen. So könnte z. B. ein Klient einen Berater wegen eines besonders ausgeprägten Wunsches nach vielen Gesprächen unter Termindruck setzen mit der Folge, dass der Berater nur deshalb weniger flexibel auf die Terminwünsche des Klienten eingeht, um sich dem Druck des Klienten zu entziehen. Beide könnten sich für die Probleme mit der Terminvereinbarung verantwortlich machen, ohne dass es angesprochen wird.

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