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1.5 Berlin Agreement – Ansätze zur Erweiterung der Integrativen Medizin

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Anlässlich des ersten Weltkongresses zur Integrativen Medizin in Berlin wurde im April 2017 das Berlin Agreement (engl. Titel: The Berlin Agreement: Self-Responsibility And Social Action in Practicing and Fostering Integrative Medicine and Health Globally), das von den Initiatoren des Weltkongresses in Zusammenarbeit mit vielen komplementärmedizinischen und Integrativen Medizin Gesellschaften erstellt wurde, vorgestellt (WCIMH 2017, Volltext s. Anhang). Der Text dieses Berlin Agreements wird im Folgenden zusammenfassend dargestellt:

The Berlin Agreement: Self-Responsibility And Social Action in Practicing and Fostering Integrative Medicine and Health Globally

Auf der Basis der US-Consortiums-Definition von 2014 wurden in diesem Statement wichtige Aspekte und Ziele einer zukünftigen Integrativen Medizin dargestellt, die den kommenden lokalen und globalen Herausforderungen in Bezug auf die Gesundheit und Krankheit der Bürger, auch den Herausforderungen in Bezug auf die Gesundheitswesen weltweit, Rechnung trägt. Das Berlin Agreement geht dabei weitgehend konform mit vorbestehenden Erklärungen zur „Weltgesundheit“, wie z.B. der Alma Ata Konferenz 1978 (WHO 1978), die die Bedeutung der Integration von effektiven traditionellen medizinischen Konzepten bei der Förderung der globalen Gesundheit hervorhebt, sowie Erklärungen der WHO, die in ihrer traditionellen Medizin Strategie (WHO 2014) ebenfalls die Integration von sicheren und effektiven traditionellen und komplementären Verfahren, sowohl in der Prävention als auch in der Therapie, empfiehlt. Im Berlin Agreement wird auch auf die Bedeutung der Deklarationen von Beijing 2008 (WHO 2008) und Stuttgart 2016 (ICIHM 2016) verwiesen, bei denen insbesondere staatliche und nicht-staatliche Institutionen aufgefordert werden, die Entwicklung und Untersuchung von traditionellen und komplementärmedizinischen Verfahren zu fördern, um die Evidenz von Therapieverfahren in Bezug auf Wirksamkeit, Therapiesicherheit und Kosteneffizienz für eine zukünftige Integrative Medizin zu verbessern.

Auf der Basis dieser Verortung des Berlin Agreements wird zu Beginn neben einer professionellen Gesundheitsfürsorge auf die besondere Bedeutung von Selbstverantwortung, Selbstfürsorge und der Stärkung der persönlichen Resilienz hingewiesen. In diesem Sinne entscheidend sind die Förderung eines gesundheitsfördernden Lebensstils sowie die Bedeutung des persönlich-aktiven Managements bei Gesundheits- und Krankheitsprozessen, mit dem Patienten selbst als „Kapitän“ des eigenen Wohlergehens. Im Sinne der Naturheilkunde wird dabei auch auf die gesundheitlich-therapeutische Relevanz der Natur sowie von natürlichen Faktoren hingewiesen, die es aber auch umgekehrt im Sinne einer gesunden Umwelt zu schützen gilt.

Im Hinblick auf die Initiierung von präventiven, gesundheitsförderlichen und/oder therapeutischen Prozessen wird im Berlin Agreement auf die Bedeutung einer Interprofessionalisierung und eine Verbesserung von therapeutischen Netzwerken hingewiesen, die den Patienten den raschen Zugang zur optimalen Versorgung unter Einbeziehung von traditionellen und komplementären Versorgungsstrategien garantieren. Dabei wird darauf verwiesen, dass ein substantieller Bestandteil der heutigen Medizin, sowohl der konventionellen als auch der komplementären, noch nicht evidenzbasiert ist, sondern allenfalls evidenz-informiert, und dass große Anstrengungen und ein interprofessioneller Dialog notwendig sind, um die wissenschaftliche Evidenz von vielen medizinischen Verfahren zu verbessern. Bei der wissenschaftlichen Untersuchung sollte besondere Beachtung finden, dass sowohl der Patient in seiner integralen Gesamtheit sowie das zu untersuchende traditionelle oder komplementäre Therapiesystem in seiner Komplexität im Sinne eines „Whole Systems Approaches“ umfassend berücksichtigt werden.

Sowohl bei der Forschung als auch bei den diversen und vielschichtigen Prozessen der Gesundheitsversorgung kommt der Zusammenarbeit von Patientenvertretern, Therapeuten, Pflegekräften, Politikern und Vertretern der Gesundheitswirtschaft im Sinne eines „Stakeholder Prozesses“ zukünftig besondere Bedeutung zu. Gleichsam ist die Interaktion der klinischen Versorgung mit präventiven Verfahren insbesondere bei chronischen Erkrankungen wichtig, hier wird im Berlin Agreement auf die Bedeutung von sozialen, präventiven und weiteren Programmen der Gesundheitsversorgung verwiesen. Eine besondere Berücksichtigung findet auch die Betonung von sozialen, politischen, ökonomischen und Umweltfaktoren für die Gesundheit von individuellen Personen, aber auch von gesellschaftlichen Gruppen. In diesem Zusammenhang bekennen sich die Initiatoren des Berlin Agreements zu Ihrer besonderen Verantwortung, Ungleichheiten dieser Faktoren entschieden entgegenzuwirken und somit auch in politscher und ökologischer Sicht aktiv zu werden.

Ausgehend von der persönlichen und sozialen Verantwortung und unter Berücksichtigung der oben genannten Faktoren sind die Initiatoren der Überzeugung, dass mit der Etablierung der Integrativen Medizin eine messbare Verbesserung der Patientenversorgung erreicht werden kann. Für dieses Ziel kommt zukünftig auch in zunehmendem Maß der sinnvolle Gebrauch moderner Informationstechnologien als Mittel einer patientenzentrierten Versorgung in Betracht – ein Aspekt, der im Berlin Agreement von 2017 noch nicht zentral fokussiert wurde. So ist nun auch die Integrative Medizin im „Innovation Lab“ einer Medizin von morgen angekommen und vereint in besonderer Weise das Heilwissen – von der Antike bis heute – mit einer ganzheitlichen Heilkunst der Zukunft.

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