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Pech mit den Pächtern

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Die drei Kampagnen in den zehn Jahren des Bestehens der St. Antony-Hütte warfen für von Wenge keinen Profit ab. Die Produktqualität war zu schlecht, der Betrieb nur unregelmäßig und offensichtlich fehlte auch das Geschick beim Warenabsatz. So entschloss sich von Wenge, den Eigenbetrieb der Hütte aufzugeben und sie am 1. September 1769 zur Verpachtung auszuschreiben. Doch noch bevor die ersten Pächter die Hütte übernahmen, probierte von Wenge auf der Hütte 1771 erstmals in der Region, ob sich das Erz auch mit Steinkohlen von der Ruhr verhütten ließ. Hierzu arbeitete von Wenge mit einem Kalkbrenner zusammen, der sich aufgrund seiner bisherigen Tätigkeit mit der Nutzung von Steinkohle auskannte. Doch das Experiment schlug fehl, da sich Steinkohle – was damals zumindest an der St. Antony-Hütte offensichtlich noch unbekannt war – ohne Vorbehandlung wegen ihres hohen Schwefelgehalts nicht zur Verhüttung eignet.39

Im Juli 1771 besichtigten zwei Interessenten namens Schwartz und Hundt aus Bocholt die St. Antony-Hütte. Am 29. September übernahmen sie für sechs Jahre das Werk als Pächter.40 Die Pacht betrug 1.000 Taler jährlich. Wahrscheinlich handelte es sich bei den Pächtern um das Ehepaar Anton Hundt und Johanna Margarete Schwartz mit ihren zahlreichen Kindern.41 Johanna Margarete Schwartz kam aus einer angesehenen Bocholter Familie, aus der auch ein Bürgermeister stammte. Es ist denkbar, dass ein zweiter Pächter aus der Familie zusätzlich beteiligt war. Auch in Zusammenhang mit der Michaelishütte in Bocholt tauchen die Namen Schwartz und Hundt auf.

Um die Hütte in Betrieb nehmen zu können, mussten die Pächter umfangreiche Reparaturen an Gebäuden und Anlagen vornehmen. Dies brachte einen ersten Streit mit von Wenge darüber, wer die Kosten hierfür zu tragen hatte. Während von Wenge am 28. August 1772 vor Gericht die erste Pachtrate in Höhe von 500 Talern einzuklagen versuchte, verlangten Schwartz und Hundt von ihm die Begleichung der Reparaturkosten in Höhe von über 190 Talern. Als das Gericht von Wenges Position bestätigte, zahlten die Pächter die erste Rate. Es blieb für lange Zeit die einzige Zahlung aus dem Pachtvertrag. Schwartz und Hundt führten mehrere Hochofenkampagnen durch, doch kämpften auch sie bis zum Ende der Pachtzeit mit zahlreichen Schwierigkeiten. So führte beispielsweise erneut Holzkohlemangel zum Abbruch der letzten Kampagne 1777. Doch müssen sich die Produkte nun zügig abgesetzt haben. Sie wurden zumeist wieder über Ruhrort in die Niederlande verschickt.

Im November 1775 schaltete von Wenge erneut das Gericht ein, um rückständige Pachtzahlungen in Höhe von mittlerweile 3.500 Talern einzuklagen. Bald stellte sich heraus, dass auf der Hütte bereits zahlreiche Werte von anderen Gläubigern beschlagnahmt worden waren. Die Pächter sagten vor Gericht zu, den ausstehenden Pachtzins nach Eingang von Zahlungen aus Holland zu begleichen. So wartete das Gericht mit der Beschlagnahme des Warenlagers, da sein Abtransport sehr kostspielig gewesen wäre. Erst im März 1778, also nach Ablauf des Pachtvertrags, klagte von Wenge erneut auf Zahlung der ausstehenden Pachtsumme, jetzt insgesamt 5.500 Taler. Zugleich verlangte er die Räumung der Hütte, da die Pachtzeit abgelaufen sei. Die Pächter erreichten, dass eine vom Gericht auf den 24. März gesetzte Frist um zwei Wochen verlängert wurde. In der Zwischenzeit flüchteten Schwartz und Hundt über die Grenze nach Bocholt und nahmen den größten Teil der vorhandenen Waren sowie viele weitere Gegenstände der Hütte mit. Sie verließen die Hütte in nicht mehr betriebsfähigem Zustand. Bis zur Begleichung von Teilen der Schuld dauerte es noch viele Jahre. 1785 erhielt von Wenge aus einem Konkurs der Familie Schwartz 622 Taler. Die Erben der Familie Hundt bezahlten ihren Anteil vollständig, aber erst im Januar 1795 an Wenges Erben. Die von den Pächtern ebenfalls nicht entrichteten Abgaben an den Landesherrn, den Erzbischof von Köln, schlug dieser zu Gunsten von Wenges nieder.

Oberhausen: Eine Stadtgeschichte im Ruhrgebiet Bd. 2

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