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2. Der einseitige Nutzen der Heuchelei: Müssen – Sollen – Können – Dürfen

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Gerechtfertigt wird dabei aber auch die Herrschaft, da man ihr bescheinigt, sie gestatte den Individuen, die des Zerwürfnisses beider Maximen innewerden und das rechte Geschick in ihrer Handhabung entwickeln, ein flottes Leben. Dieses Geschick im Umgang mit den anderen trifft jedoch nicht nur auf ebenbürtige Mitmenschen, die einen auf das vorgeschobene Pflicht-Bewusstsein und Gerechtigkeitsgetue festlegen; es versagt ganz offensichtlich seinen Dienst, wo handfestere Mittel fehlen, so dass die von allen Ständen gepflegte List der Heuchelei nur bei denen zieht, wo sie die List des Stärkeren ist. Für ihn erscheint sie nicht einmal als eine besondere Anstrengung, sondern als das öffentlich zur Schau getragene, ganz gewöhnliche Selbstbewusstsein. In Amt und Würden arrivierte Leute tun nie das, was sie gerade anstellen, sondern immer nur ihre Pflicht, und wenn ein solcher Mensch Fortschritte in seiner Karriere zu verzeichnen hat, vermehrt sich nie seine Macht, sondern seine Verantwortung. Die Folgen seiner Entscheidungen und Maßnahmen nimmt ein echter Vorgesetzter und Amtsträger mit einem „leider“ zur Kenntnis, wenn sich andere beklagen – womit er die Notwendigkeit seines Tuns bewiesen haben möchte; bei Kritik verlangt er nach alternativen Möglichkeiten, von denen er weit und breit keine sieht – zumal er gar nichts anderes verfügen dürfe, als das, was er selbst nicht will. Kein Wunder, dass die Modalverben, die die Stellung des Willens zur Tätigkeit des Subjekts ausdrücken, zum bevorzugten Hilfsmittel der Heuchelei im alltäglichen Verkehr geworden sind.

Die Psychologie des bürgerlichen Individuums

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