Читать книгу Jahrbuch der Akademie CPH - Anregungen und Antworten - Группа авторов - Страница 28
Menschenrechtsschutz als Querschnittsaufgabe
ОглавлениеDie Politik muss sich daher auch solcher menschenrechtlichen und entwicklungspolitischen Probleme annehmen, die aus unzureichend geregelten globalen Märkten, Wirtschafts- und Finanzkrisen, Handels- und Patentrechten, Rohstoffabbau, Ressourcenkonflikten, land grabbing, Nahrungsmittelkrisen und Umweltzerstörungen resultieren. Dies verweist auf den Querschnittscharakter einer jeder Politik, welche die Menschenrechte hierzulande und in anderen Ländern fördern möchte. Bei allem commitment der deutschen Regierung zur Achtung, zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte kommt der Querschnittscharakter der Menschenrechtspolitik in der Praxis jedoch nur ungenügend zum Tragen. Noch immer werden menschenrechtliche Forderungen in vielen Politikbereichen (Sicherheit, Migration, Außenwirtschaft, Energie, Umwelt etc.) nicht konsequent zur Geltung gebracht – oder stoßen dort als „sachfremde Anliegen“ auf Irritationen, Unverständnis und Widerstände. Vielfach fehlen bereits die Kapazitäten, um die menschenrechtlichen Folgen politischen Handelns – sowohl in der Entwicklungszusammenarbeit als auch in anderen Politikfeldern – seriös abschätzen, beobachten, analysieren und bewerten zu können.
Eine letzte Bemerkung: Obwohl die Hauptverantwortung für den Schutz und die Erfüllung der Menschenrechte bei den Staaten liegt, kommt zugleich auch nicht-staatlichen Akteuren eine menschenrechtliche Verantwortung zu. Die fortschreitende wirtschaftliche Globalisierung hat den wirtschaftlichen und politischen Einfluss und Gestaltungsspielraum von Unternehmen, insbesondere von transnationalen Konzernen, erheblich erweitert. Da unternehmerisches Handeln direkt oder indirekt – im Positiven wie im Negativen – die bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte von Abermillionen Menschen beeinflusst, dürfen sich Unternehmen nicht ihrer – völkerrechtlich noch unzureichend verankerten – menschenrechtlichen Verantwortung entziehen. Zu fordern ist daher, dass Wirtschaftsunternehmen innerhalb ihres Tätigkeits- und Einflussbereichs menschenrechtliche Verantwortung übernehmen und ihnen national wie international effektive Regeln auferlegt werden.
Mein kurzes Fazit lautet: Wer Menschenrechte in Entwicklungsländern fördern möchte, sollte nicht nur negative Sanktionen erwägen, sondern auch und gerade die vielfältigen positiven Möglichkeiten der Menschenrechtsförderung ergreifen und zugleich Menschenrechte konsequenter als Querschnittsaufgabe in der Entwicklungszusammenarbeit und in anderen Politikfeldern zur Geltung bringen.
1 Überarbeitete Fassung eines Vortrags zur Eröffnung der Ausstellung im Caritas-Pirkheimer-Haus in Nürnberg am 18. 11. 2010.
1 Vortrag auf der „Internationalen Konferenz zur Lage der Menschenrechte in der Republik Guinea“, gehalten am 2. Oktober 2010 in Nürnberg.
1 Überarbeiete Fassung des gleichnamigen Vortrages in der Akademie CPH.
1 Vortrag auf der „Internationalen Konferenz zur Lage der Menschenrechte in Guinea. Ein Jahr nach dem ‚Blutigen Montag‘ vom 28. September 2009“ (Nürnberg, 2. Oktober 2010).