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Europa als Pionier der neuen Überstaatlichkeit

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Nirgends ist die Entwicklung indes so weit vorangeschritten wie in Europa, wo der älteste und wirkmächtigste Menschenrechtsgerichtshof besteht und überdies in Gestalt der Europäischen Union ein präzedenzloses Gebilde entstanden ist, das an Zahl seiner Kompetenzen und Dichte seiner Organisation alle anderen über- bzw. supranationalen Einrichtungen bei weitem übertrifft. Zwar darf die EU, anders als die UNO, nicht selbst Zwangsmittel einsetzen, um ihre Ziele zu erreichen. Während die UNO aber von dieser Möglichkeit nur selten und nur punktuell Gebrauch macht, weil die große Mehrzahl der Staaten keinen Anlass zum Einschreiten gibt, sind die Mitgliedstaaten der EU permanent europäischen Rechtsakten unterworfen, die sie befolgen müssen.

Zu der Übertragung öffentlicher Gewalt auf supranationale Einrichtungen ist es selbstverständlich nicht ohne triftige Gründe gekommen. So wie seinerzeit der Staat aus dem Bedürfnis nach innerem Frieden unter den Bedingungen der Glaubensspaltung entstanden war, entstand die UNO aus dem Bedürfnis nach äußerem Frieden aufgrund der Erfahrung zweier verheerender Weltkriege. Inzwischen ist aber noch ein weiterer Grund hinzugetreten, der erklärt, warum sich die Übertragung öffentlicher Gewalt auf supranationale Einrichtungen längst nicht mehr auf die Friedenssicherung beschränkt, sondern sich neben dem Menschenrechtsschutz auch auf die Wirtschaftsbeziehungen, den Umweltschutz und Weiteres erstreckt.

Zukunft des Staates – Staat der Zukunft

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