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Papst Franziskus, Apostolische Konstitution Vultum Dei quaerere. Über das kontemplative Leben in Frauenorden, hg. von der dt. Bischofskonferenz (Päpstl. Verlautbarungen Nr. 208), Bonn 2016.

Salzburger Äbtekonferenz, Die Regel des Heiligen Benedikt (=RB), Beuron 17. Aufl. 2006.

1Anm. d. Übs.: Im englischen Original heißt es, stilistisch kaum übersetzbar: „everyone and everything is sacred – consecrated“.

2Anm. d. Übs.: Die Regel selbst schreibt das Stundengebet vor.

3Zur Erläuterung: Klöster wie das unsrige sind rechtlich autonom; d.h. die Gemeinschaft regelt ihre Angelegenheiten selber unter der Leitung und Letztverantwortung der Äbtissin. Für bestimmte, klar im Kirchenrecht festgelegte Dinge hat der Bischof eine besondere Aufsichtspflicht. Die apostolische Konstitution Vultum Dei quaerere bestimmt nun, dass bisher autonome Klöster sich in Föderationen oder (monastischen) Kongregationen zusammenzuschließen haben oder sich einer bestehenden anschließen sollen. Es ist hier nicht der Ort, die rechtlichen Unterschiede der genannten Möglichkeiten darzulegen, die auch ihre positiven Seiten haben, aber auf zwei Dinge ist kritisch hinzuweisen: zum einen werden in Vultum Dei quaerere Klöster mit unterschiedlichen Spiritualitäten und Traditionen wie Karmelitinnen, kontemplative Dominikanerinnen, Klarissen und eben auch Benediktinerinnen in einen Topf geworfen, und es werden die unterschiedlichen kulturellen Kontexte in der Welt von heute nicht in Betracht gezogen. Zum anderen ist die Motivation der Neuregelung nicht etwa, die Frauengemeinschaften zu stärken, sondern eher, aussterbende Gemeinschaften beizustehen und die Möglichkeit zu eröffnen, diese an andere Gemeinschaften anzuschließen.

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