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1.5.2.2 Wohngeldreform

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Beim Wohngeld handelt sich um ein wohnungspolitisches Instrument mit langer Tradition, dessen Ursprünge bis in die 1930er Jahre zurückreichen (Heinelt und Egner 2006, S. 214). Die Zahlung von Wohngeld hilft einkommensschwachen Haushalten ihre Wohnkostenbelastung besser zu tragen. Das Wohngeld ist somit eine sog. »Subjektförderung«, da einzelne Haushalte und nicht Wohnungen gefördert werden. Die Höhe der monatlichen Wohngeldsubvention hängt für jeden Einzelfall von individuellen Haushalts- und Wohnungsmerkmalen ab und gilt daher als sehr treffsicher (vgl. Thomsen et al. 2020, S. 17). Das Wohngeld fungiert zugleich als ein »Netz vor dem Netz«, mit dem verhindert werden kann, dass einkommensschwache Haushalte in die staatliche Grundsicherung abrutschen.

Die steigenden Marktmieten haben die Wirksamkeit des Wohngelds im Verlauf des Wohnungsbooms stetig reduziert. Vor diesem Hintergrund ist das Wohngeld im Jahr 2020 umfassend reformiert worden, um seine Leistungsfähigkeit und die Reichweite wieder zu erhöhen. Die Wohngeldformel, nach der die Höhe des Wohngelds für leistungsberechtigte Haushalte berechnet wird, wurde an die gestiegenen Mieten angepasst. Wie von Ökonomen bereits seit längerem gefordert, wurde zudem erstmals eine Dynamisierung des Wohngelds eingeführt. Seine Höhe wird nun alle zwei Jahre an aktuelle Marktentwicklungen angepasst (vgl. Henger und Niehues 2019, S. 3).

Die Wohngeldreform ist ein wichtiger Baustein in Richtung einer besseren sozialen Absicherung des Wohnens (vgl. Abschnitt 1.5.1). Analog zur Mietpreisbremse gilt jedoch auch für dieses Instrument, dass es für sich genommen keine neue Wohnung schafft.

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