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1.5.3.2 Höheres und dichteres Bauen
ОглавлениеNeben mehr verfügbarem Bauland würde eine intensivere wohnungswirtschaftliche Nutzung knapper Baugrundstücke eine große Chance bieten, den Wohnungsmangel in gefragten Städten zu lindern. Wesentliche Stellschrauben der zulässigen Höhe und Dichte der Bebauung regeln die Städte und Gemeinden in kommunalen Bebauungsplänen, die rechtsverbindlichen Charakter haben. Zu den entscheidenden Stellschrauben zählen zulässige Gebäudeformen, Geschosszahlen und Freiflächen.
Vor dem Hintergrund des städtischen Wohnungsmangels erscheinen kommunale Bebauungspläne oft übermäßig restriktiv. Dafür gibt es mehrere Gründe: Allem voran stehen die Erhaltung bestehender städtebaulicher Ortsbilder, der Brand- und der Lärmschutz. In weiten Teilen der Kommunalpolitik herrschen deutlich konservierende städtebauliche Vorstellungen vor (vgl. Waltersbacher 2018). Zudem bestehen in Deutschland negative Erfahrungen mit den Großwohnsiedlungen des sozialen Wohnungsbaus der 1960er und 1970er Jahre. Höheres und dichteres Bauen bedeutet jedoch nicht zwangsläufig Wohnhochhäuser mit zehn oder mehr Etagen. Die weit überwiegende Mehrzahl der Mehrfamilienhäuser wird heute mit drei bis maximal fünf Geschossen errichtet. Gelänge es die Etagenzahl im Geschosswohnungsbau um durchschnittlich zwei zu steigern, könnten allein in diesem Segment pro Jahr ganze 40 % mehr Wohnungen entstehen (vgl. Voigtländer 2019, S. 88). Angesichts dieser ungenutzten Potenziale sollten Städte mit angespannten Wohnungsmärkten bei der Festsetzung künftiger Bebauungspläne ihre Größen- und Dichtevorgaben großzügiger gestalten, ohne dabei über das Ziel hinauszuschießen. Eine Möglichkeit dazu bietet die neue Kategorie des sog. »Urbanen Gebiets«. Diese wurde im Jahr 2017 im Zuge einer Novellierung des Bauplanungsrechts geschaffen, um in städtischen Lagen höhere bauliche Dichten und verbesserte Nutzungsmischungen zu ermöglichen.