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1.5.2.3 Baukindergeld

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Das Baukindergeld wurde 2018 mit dem Ziel eingeführt, zusätzliche selbstgenutzte Wohnimmobilien zu schaffen und so zugleich die im internationalen Vergleich sehr niedrige Wohneigentumsquote zu erhöhen ( Abschnitt 1.4.2). Familien mit Kindern, die erstmals ein Eigenheim bauen oder erwerben und bestimmte Kriterien erfüllen, können einen staatlichen Zuschuss zu den Eigenmitteln erhalten, die im Rahmen einer Immobilienfinanzierung üblicherweise zu leisten sind. An den bislang ausbezahlten Mitteln gemessen, handelt es sich um ein scheinbar erfolgreiches Instrument: Bis Ende 2020 wurde Baukindergeld in Höhe von insgesamt ca. 6,5 Mrd. Euro an 310.000 Haushalte ausgezahlt. Das Durchschnittseinkommen der geförderten Haushalte betrug dabei 50.000 Euro brutto (vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung 2021).

Aus volkswirtschaftlicher Sicht sind diese Zahlen jedoch noch kein echter Beweis für eine hohe Effektivität und Treffsicherheit des Instruments. Zum einen sind, wie bei jeder anderen Subvention, Mitnahmeeffekte zu befürchten. Es gibt eine nicht geringe Zahl von Familien, die auch ohne den Bezug von Baukindergeld Wohneigentum erworben hätten. Diese Haushalte verwenden das Baukindergeld z. B. dazu, in eine größere und teurere Immobilie zu investieren. Zum anderen wirkt eine Subventionierung der Nachfrage nach Eigenheimen bei kurz- bis mittelfristig starrem Angebot – d. h. bei effektiv unveränderter Zahl verfügbarer Häuser und Bauplätze – in erster Linie preistreibend. Modellrechnungen lassen vermuten, dass das Baukindergeld selbstgenutztes Wohneigentum für Haushalte mit vergleichsweise geringem Einkommen infolgedessen sogar weniger erschwinglich macht (vgl. Schmidt 2019, S. 375). Eine belastbare Überprüfung dieser Hypothese in der Praxis steht noch aus. Dennoch dürfte die Angebotswirkung des Instruments faktisch gering sein.

Herausgeforderte Wirtschaft

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