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4.2.2.4 Abgrenzung teil- oder vollstationäre Behandlung

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Liegen die Kriterien für eine IMST im Krankhaussektor vor und sind parallel beide Settings (teil- und vollstationär) verfügbar, wird im Rahmen des multiprofessionellen Assessments eine Entscheidung für die im individuellen Fall beste Versorgungsform getroffen. Die Entscheidung ist nicht anhand eines einzelnen Kriteriums zu treffen, z. B. dem Chronifizierungsstadium, sondern wird unter den Rahmenbedingungen des Paragraphen 39 (1) SGB V und der Merkmale der jeweiligen OPS (8-918.ff bzw. 8-91c.ff) am besten in Zusammenschau der Untersuchungsergebnisse, der vorliegenden Befunde und deren Beurteilung gemeinsam durch das interdisziplinäre Team getroffen. In der Praxis sind die Übergänge fließend, es ist und bleibt eine bestmögliche Entscheidung im individuellen Kontext des Patienten.

Die Ad-hoc-Kommission IMST empfiehlt (insbesondere in der Abgrenzung zur teilstationären Therapie) für folgende patientenseitigen Kriterien eine vollstationäre Behandlung (Pfingsten et al. 2019):

• komplexere medikamentöse Um- oder Neueinstellung. Dies insbesondere bei Polypharmazie, sowohl durch komorbide Erkrankungen als auch durch schmerzbedingte Polypharmazie (Interaktionen), bereits bestehende oder zu erwartende hohen Dosen zentral wirksamer Medikamente (Fahrsicherheit)

• Fehl- oder Missbrauch von Substanzen und/oder Medikamenten

• (komplexerer) Medikamentenentzug

• Relevante, potenziell destabilisierende Komorbiditäten

• Abhängigkeit von Hilfsmitteln

Für eine teilstationäre IMST ist eine angemessene psychophysische Leistungsfähigkeit Voraussetzung.

Weitere Kriterien für eine vollstationäre IMST liegen vor allem im Bereich der psychophysischen Leistungsfähigkeit des Patienten, die eine tägliche An- und Abreise zur teilstationären Einrichtung primär nicht zulässt oder die durch das Programm möglichen positiven Behandlungseffekte reduziert. Die Anreise kann zwar bewältig werden, der Patient ist durch die Belastung der tagtäglichen An- und Abreise aber so beansprucht, dass die eigentlich möglichen Therapieerfolge dadurch geschmälert werden.

Diese Einschränkungen liegen bei Älteren häufiger im Bereich der körperlichen Leistungsfähigkeit, z. B. bei Vorliegen einer grundsätzlichen oder schmerzbezogenen Mobilitätseinschränkung bzw. funktionsrelevanter kardiopulmonaler Begleiterkrankungen, bei jüngeren Patienten spielen ggf. psychische Begleiterkrankungen eine große Rolle.

Destabilisierende psychische Begleiterkrankungen sollten stationär behandelt werden.

Zwar kann im tagesklinischen Setting diesen Einschränkungen in Teilen damit begegnet werden, dass die Therapietage über einen längeren Zeitraum gestreckt angeboten werden und damit zwischen 2–3 Therapietagen jeweils 1–2 therapiefreie Tage zur Erholung liegen. Kann jedoch die Einschränkung der psychophysischen Belastbarkeit mit Blick auf die Erreichung des Therapieziels damit nicht ausreichend kompensiert werden, sollte die Indikation für eine vollstationäre Therapie gestellt werden. In aller Regel sind dann auch die im OPS 8-918.ff geforderten Aufnahmeindikationen ( Kap. 5.2, Kap. 5.3) gegeben. Bei Vorliegen einer ausgeprägten oder potenziell destabilisierenden psychischen Begleiterkrankung sollte grundsätzlich dem stationären Setting der Vorzug gegeben werden.

Ein weiteres Entscheidungskriterium betrifft den Verbleib bzw. die Trennung vom gewohnten familiären und sozialen Umfeld. Grundsätzlich ist die allabendliche Rückkehr in die Familie bzw. das nähere soziale Umfeld im Rahmen der IMST wünschenswert und der Therapie zuträglich – geht es doch um die Übertragung von Verhaltensänderungen aus dem therapeutischen Setting in den Alltag. Die Herausforderungen des Alltagstransfers bzw. die dabei auftretenden Probleme können im tagesklinischen Setting durch das Behandlungsteam begleitet werden.

Besteht jedoch ein insgesamt problematisches familiäres Umfeld oder ist das soziale Umfeld des Patienten insgesamt dem Therapieprozess nicht zuträglich, kann die Trennung von Patienten und Familie während des stationären Aufenthalts eine erfolgreiche Therapie überhaupt erst möglich machen. Für die Dauer des stationären Aufenthalts können die Einflüsse aus dem familiären Umfeld, die einem Therapieerfolg entgegenstehen, minimiert werden.

Multimodale Schmerztherapie

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