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4.2.3.3 Vergütung

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Die Vergütung der stationären IMST erfolgt in Form einer Pauschale, welche seit 2005 im Prozedurenkatalog OPS aufgenommen ist (Prozedurenschlüssel 8-918.ff für mindestens sieben Behandlungstage bzw. 8-91b für weniger als sieben Behandlungstage) (DIMDI). Zu verdanken ist dieser Umstand nicht zuletzt den intensiven Bemühungen der Ad-hoc-Kommission »Versorgungsfragen« der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V., die sich kontinuierlich für eine adäquate Vergütung der IMST einsetzt. Seit 2005 wird die vollstationäre IMST als Fallpauschale, die abhängig von der codierten Hauptdiagnose ist, vergütet. Seit 2017 existiert auch für die »Chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren« eine Fallpauschale, nachdem diese bis dato in Form von Tagessätzen von den Krankenhäusern mit den Kostenträgern individuell verhandelt werden musste.

Multimodale Schmerztherapie

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