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3.3 SAT in Satztypen? Ein Makrobeispiel rund um Wünschen und Exklamationen

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Der Titel des DU-Beitrags von d’Avis (2019) Satztyp und Illokution verspricht SAT-haltige Inhalte. Überhaupt ist die Integration sprechakttheoretischer Funktionszuschreibungen in die funktionale Beschreibung von Formen und Typen von Sätzen ein Schauplatz grammatisch wohlwollender Vereinnahmung.1 Es geht hier einerseits um den grammatisch wohlplatzierten Einbau sprechakttheoretischer Komponenten bei der formalen Rekonstruktion von hierarchisch strukturierten Satz- und Äußerungsbedeutungen, wie etwa schon Bierwisch (1979) einzelsprechaktübergreifend eine Komponente des kommunikativen Sinns in seine satz- bzw. äußerungssemantische Formel eingebaut hatte, die in Schwarz-Friesel/Chur (2014, S. 33) folgendermaßen wiedergegeben wird (mit „ct“ = ‚Kontext‘, „m“ = ‚Bedeutung (meaning)‘, „ias“ = Interaktionssituation und „ks“ = ‚kommunikativer Sinn‘):

(((äuß(phon,syn, sem))ct,m)ias,ks)

Andererseits steht aber auch die sich von alters her in den Bezeichnungen für Satztypen niederschlagende Funktionszuschreibung zu Satztypen auf dem Programm. Letzteres verfolgt d’Avis (2019). Für die Zwecke des DU-Aufsatzes geht d’Avis von Folgendem aus – eine allerdings durchaus gewagte Vermutung:

Der intuitive Zugang zu dem, was ein Sprecher mit der Äußerung eines Satzes tut, ist sicher für Schülerinnen und Schüler etwas leichter als die Beschreibung formaler Eigenschaften der zugrundeliegenden Sätze. (d’Avis 2019, S. 30)

Hieraus gewinnt d’Avis wohl die Berechtigung, sich zunächst (und intensiver) mit Satztypen zu beschäftigen und dann (weniger intensiv) mit Sprechaktklassen. Er unterscheidet zunächst topologisch die drei verschiedenen Verbstellungstypen und reichert diese um weitere Kategorien (etwa: das Vorhandensein einer w-Phrase im Vorfeld, der Modus des Verbs, der Tonhöhenverlauf, das Vorhandensein bestimmter Subjunktionen und Partikeln usw.) an und gelangt so zu einer Differenzierung in die Satztypen: Deklarativsatz, Interrogativsatz, Imperativsatz, Optativsatz und Exklamativsatz (mit einigen wenigen weiteren Unterteilungen wie z.B. V1- vs. ob-VL- vs. w-V2- vs. w-VL-Interrogativsatz oder Imperativsatz der 2. Pers. vs. Höflichkeitsimperativsatz vs. dass-VL-Imperativsatz oder w-Eklamativsatz vs. dass-VL-Exklamativsatz). Im Bereich der Sprechakte referiert d’Avis knapp die fünf Searle’schen Illokutionsklassen und kommt dann zum Zusammenhang zwischen beidem, was nicht nur schuldidaktische, sondern auch ganz allgemein spracherwerbsrelevante Aspekte hat:

Das Ziel des Spracherwerbs können wir in diesem Zusammenhang also so formulieren, dass Sprachlerner lernen, welche Satztypen zur Realisierung eines bestimmten Sprechaktes geeignet sind. Eine Defaultbeziehung können wir damit auch dadurch beschreiben, dass wir uns fragen, welchen Satztyp man typischerweise wählt, um einen bestimmten Sprechakt zu vollziehen. (d’Avis 2019, S. 32)

Dabei kommt er dann zu folgenden Zusammenhängen: assertive Illokution und Deklarativsatz (und erfragend Interrogativsatz), direktive Illokution und Imperativsatz, Expressiv und Optativsatz sowie Exklamativsatz. Schauen wir uns die Beschreibungen zu den letzten beiden Typen etwas genauer an (die zu den Assertiva und Direktiva funktionieren genauso):

Abb. 5:

Scanzitat (mit handschriftlichen Markierungen) aus d’Avis (2019, S. 33)

Als SprechakttheoretikerIn ist man zunächst erstaunt über den Sprechakt des Wünschens. Man würde eher sagen wollen, dass wünschen wohl ‚einen Wunsch haben (und diesen evtl. auch äußern)‘ o.Ä. bedeutet, wobei Wünsche also ganz klar intentionale (= auf Weltsachverhalte oder Vorgänge/Handlungen usw. gerichtete) Zustände sind, die als solche Aufrichtigkeitsbedingungen für bestimmte Illokutionen sind (etwa für direktive). Aber ein Wunsch als solcher ist erstens keine Emotion (deswegen dürfte auch der Ausdruck eines Wunsches kein expressiver Sprechakt sein) und meines Erachtens dürfte es sich hier zweitens auch nicht um einen ausgedrückten Wunsch handeln, sondern eher um Bedauern, dass etwas nicht ist.2 Wenn man allerdings optativ übersetzt, landet man bei ‚einen Wunsch ausdrückend‘ und man sieht: Hier ist ein sehr eng gestellter Zirkel am Werk. Wunsch äußern = Benutzen von Optativsätzen und Benutzen von Optativsätzen = Vorliegen eines Sprechaktes des Wünschens. Während man beim Wünschen als einem potenziellen expressiven Sprechakt vielleicht noch an die (traditionell-grammatisch ja bereits gut erfassten) irrealen Verwendungen denken kann, scheint mir das bei dem noch kürzer gezirkelten Pärchen Sprechakt Exklamation und Exklamativsatz noch schwieriger zu sein – ich spare mir hier weitere Ausführungen und verweise nur ganz grundlegend auf die Figur der petitio principii.

Was hier an den Formulierungen des Typs Ein Sprechakt XY liegt vor, wenn Satztyp Z deutlich wird, das ist der theoretisch unbefangene (und auch wenig nützliche) Einbezug von Illokutionen (oder das, was man für solche hält). Die Beschreibungen der Sprechakttypen, für die dann typischerweise Satztypen verwendet werden (können), sind paradoxerweise gar nicht an den Beschreibungen von Sprechakttypen orientiert, sondern anders herum: sie gehen von Satztypen aus. Es gibt Imperativsätze und beim Vollzug direktiver Sprechakte bedient man sich typischerweise derer, es gibt Deklarativsätze und beim Vollzug assertiver Sprechakte bedient man sich typischerweise derer usw. Die Richtung ist also: Was haben Satztypen mit Illokutionen zu tun? (so geht d’Avis vor) und nicht: Was haben Illokutionen mit Satztypen zu tun? (so beschreibt d’Avis aber etwa das oben erwähnte und theoretisch zu rekonstruierende Ziel des Spracherwerbs). Beide Richtungen haben ihre Berechtigung, aber man muss sich klar darüber sein, welche man wofür einschlägt. Hier fällt man zudem hinter die gut etablierte Erkenntnis zurück, dass Satztypen ein und ein mal mehr und mal weniger guter Indikator für den Vollzug von Sprechakttypen sind – mehr nicht. Es ist kein definierendes Merkmal eines direktiven Sprechakts, dass man einen Imperativsatz äußert, und erst recht kein definierendes Merkmal eines assertiven Sprechakts, dass man einen Deklarativsatz äußert (so aber formuliert es d’Avis), sondern der Satztyp ist zum Vollzug eines illokutionären Aktes geeignet (aber nicht notwendig) und beim Vollzug eines illokutionären Aktes kann man sich des einen bedienen (muss es aber nicht). Auch hier steckt in den diesmal aber vergeblichen SAT-Beschreibungen also wenig SAT.

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