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3 Land und Volk als Erbeigentum Gottes

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Im Gebet anlässlich der Weihe des Jerusalemer Tempels spricht Salomo vom „Erbe“ als Raummotiv und als Personmotiv. So ist einerseits Kanaan „dein [= JHWHs] Land, das du deinem Volk zum Erbbesitz gegeben hast“ (1 Kön 8,36). Andererseits aber ist Israel „dein Volk und dein Erbbesitz, das du aus dem Schmelzofen, aus Ägypten, herausgeführt hast (…) Denn du hast dir Israel unter allen Völkern der Erde als Erbbesitz ausgesondert“ (1 Kön 8,51.53). Die territoriale wie die personal-rechtliche Eigentumsbeziehung verweist in diesen wie in anderen Texten auf eine besondere und dauerhafte Zugehörigkeit zu Gott. So nennt das Moselied das Land Kanaan „den Berg deines Erbbesitzes“ (Ex 15,17; vgl. V. 15 u. Ps 78,54f.). Saul wird zum „Fürsten über JHWHs Erbe“, das heißt über sein Volk, gesalbt (1 Sam 10,1). Weil beim Motiv „Erbbesitz“ der Akzent nicht auf der Übertragung von Eigentum oder der Erbfolge liegt, sondern auf der Unveräußerlichkeit, kann Mose damit auch seine Fürbitte für das sündig gewordene Israel begründen: „Gott, vernichte nicht dein Volk und [das heißt] deinen Erbbesitz“ (Dtn 9,26.29; vgl. Ex 34,9). Wenn David klagt, er dürfe als Vertriebener nicht am „Erbbesitz JHWHs“ teilhaben und müsse deshalb anderen Göttern dienen (1 Sam 26,19), ist wahrscheinlich an den territorialen wie personalen Herrschaftsbereich zu denken.

Das Deuteronomium spricht nur vom Volk als Erbbesitz Gottes (Dtn 4,20), während das Land der Erbbesitz Israels ist. Dagegen bezeichnet das Jeremia-Buch Volk und Land als Erbbesitz Gottes im Sinn seines personalen Herrschaftsbereiches (z.B. Jer 12,7–9). Das Land als Eigentum Gottes, das er als „Vater“ seinem „Sohn“ Israel zum Erbe gegeben hat (Jer 3,19; 12,14f.), ist aber gefährdet, wenn die abtrünnigen Söhne nicht zu ihm umkehren (Jer 3,22). Macht Israel den Erbbesitz JHWHs durch Götzenkult zum Abscheu (Jer 2,7ff.), dann fordert Gott den Erbteil Israels zurück – womit das Ende Israels als freies Volk in einem eigenen Land besiegelt ist (Jer 17,3f.). Doch wird – nach den Landverteilungsplänen des Ezechiel-Buches – das aus dem babylonischen Exil zurückgeführte Volk das Land Kanaan, das ihm für immer als Erbbesitz gehören wird (Ez 35,15; 36,12), erneut aufteilen (Ez 45,1–7; 47,13–48,29). Wie in der Josua-Zeit wird das Land dann den zwölf Stämmen durch das Los zugeeignet werden, sodass jedem sein Erbbesitz zufällt und sogar die Fremden darin als Schutzbürger einen Erbteil erhalten (Ez 47,13f. u. 21–23). Auf die gleiche Katastrophe der Verbannung bezieht sich auch das Jesaja-Buch, wenn Gott dort sagt, er habe seinem Volk gezürnt, sein Erbe entweiht und in die Gewalt Babels gegeben (Jes 47,6). Doch wird er durch seinen Knecht das Land wieder aufrichten und die verwüsteten Erbteile erneut verteilen (Jes 49,8). Die Unveräußerlichkeit des Erbes lässt die Israe liten auch noch in späterer Geschichte ihr Flehen zu Gott damit begründen, er möge „um der Stämme willen, die dein Erbteil sind“, zurückkehren (Jes 63,17).

Wörterbuch alttestamentlicher Motive

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