Читать книгу Neue Theorien des Rechts - Группа авторов - Страница 26

|47|SystemtheorieSystemtheorie des Rechts: Teubner und Luhmann

Оглавление

Kolja Möller

Die SystemtheorieSystemtheorie des Rechts knüpft an Erkenntnisse der Soziologie zur funktionalen Differenzierung der modernen Gesellschaft an. Der Ausgangspunkt besteht darin, dass sich Gesellschaften in einem andauernden Evolutionsprozess befinden. Er ist von der Ausdifferenzierung unterschiedlicher Teilsysteme – wie Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und auch Recht – gekennzeichnet, die ihre KommunikationKommunikation selbstreferentiell schließen und sich auf je eigene Funktionen spezialisieren: »Ein System kann man als selbstreferentiell bezeichnen, wenn es die Elemente, aus denen es besteht, als Funktionseinheiten selbst konstituiert und in allen Beziehungen zwischen diesen Elementen eine Verweisung auf diese Selbstkonstitution mitlaufen lässt, auf diese Weise die Selbstkonstitution also laufend reproduziert«[176]. Demnach wird auch Recht als ein sich selbst konstituierendes Sozialsystem verstanden. Es verkettet Kommunikationen, die sich am Code Recht/UnrechtUnrecht orientieren, und verweist alle anderen Kommunikationen in seine soziale Umwelt.

Die Grundlagen für die SystemtheorieSystemtheorie des Rechts haben vor allem der Soziologe Niklas LuhmannLuhmann, Niklas und der Rechtstheoretiker Gunther TeubnerTeubner, Gunther ausgearbeitet[177]. Beide verbinden auf je eigene Weise schon bestehende Erkenntnisse der Soziologie zur Bildung sozialer Systeme mit dem Wissensstand der Evolutionsforschung und der Kybernetik. Niklas LuhmannLuhmann, Niklass und Gunther TeubnerTeubner, Gunthers Arbeiten sind zwischenzeitlich zu einschlägigen Bezugspunkten avanciert. Dies gilt für die Diskussionen um die Europäisierung und TransnationalisierungTransnationalisierung des Rechts, um die Krise und die Zukunft des Wirtschaftsrechts, um die Politik des Rechts genauso wie für die Herausforderungen, die sich im Zuge der Post- und Dekolonialisierung stellen[178]. Stets bestehen die systemtheoretischen Forschungsarbeiten darauf, |48|dass erst die Annahme einer funktionalen Differenzierung in der Lage ist, rechtliche Entwicklungen aufzuklären und ihre Kritik anzuleiten.

Im Folgenden soll zunächst skizziert werden, wie die funktionale Differenzierung des Rechts zu verstehen ist (I.). Sodann wird vertiefend nachgezeichnet, welche Impulse die SystemtheorieSystemtheorie des Rechts seit den 1980er Jahren im Hinblick auf die jeweiligen rechtspolitischen und rechtstheoretischen Herausforderungen gegeben hat (II.). Dabei tritt hervor, wie die systemtheoretischen Grundlagen für die Analyse und Kritik des Rechts fruchtbar gemacht wurden (II.1.- II.2.) – bis hin zu aktuellen Suchbewegungen nach einer Kritischen Systemtheorie (II.3.), die das Verhältnis von Recht und Gesellschaft einer nochmaligen Betrachtung unterziehen.

Neue Theorien des Rechts

Подняться наверх