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3. Beispiele aus der kommunalfinanzrechtlichen Praxis

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Häufig anzutreffen sind Wassergebühren[491], Abwasserbeseitigungsgebühren[492], Abfallgebühren[493] und Straßenreinigungsgebühren[494], die entweder nach einschlägigem Bundes- oder Landesrecht erhoben werden.

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