Читать книгу Besonderes Verwaltungsrecht - Группа авторов - Страница 351

3. Einteilung nach der Auswirkung beim Steuerschuldner

Оглавление

98

Die Aufteilung in indirekte und direkte Steuern gilt als älteste Systematisierung und betrifft die Auswirkung der Steuer beim Steuerschuldner[369]. Die Unterscheidung ist insbesondere auf europäischer Ebene zur Bestimmung der Harmonisierungsvorschriften von Bedeutung (vgl. Art. 113 AEUV)[370]. Bei direkten Steuern sind Steuerträger und Steuerschuldner identisch, wohingegen bei indirekten Steuern Steuerträger und Steuerschuldner aufgrund Überwälzung[371] der Steuer auseinander fallen. Den Hauptanwendungsfall der indirekten Steuern bilden gegenwärtig die Verbrauchsteuern.

Besonderes Verwaltungsrecht

Подняться наверх