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II. Arten und Typen von Umweltabgaben

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Umweltabgaben lassen sich unter verschiedenen Gesichtspunkten systematisieren[1073]. Gemeinhin wird eine Einteilung entsprechend ihrer jeweiligen Funktionen bzw. Ziele propagiert, wobei der Umweltbezug der Abgabe sich hier sowohl am Erhebungs- als auch am Verwendungszweck zeigen kann[1074]. Hiernach ließe sich zwischen Umweltnutzungs- („Entgelt“ für die Inanspruchnahme von Umweltgütern abhängig von der Intensität des Umwelteingriffs), Umweltfinanzierungs- (Deckung des Mittelbedarfs für Umweltschutzvorhaben), Umweltausgleichs- (Schadensausgleich als Restitutionskosten bzw. Vorteilsausgleich als Abschöpfung von Kostenersparnissen) und Umweltlenkungsabgaben (Vermeidung umweltbelastenden Verhaltens durch entsprechende Anreize) differenzieren[1075]. Oftmals handelt es sich bei Umweltabgaben nicht um die Verwirklichung eines dieser Idealtypen in Reinform, sondern um die Verknüpfung verschiedener Abgabenzwecke[1076]. Es bestehen demnach fließende Übergänge und Mischformen innerhalb dieser Klassifikation.

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Weiterhin können Umweltabgaben entsprechend der Regelungstechnik eingeteilt werden. So kann es sowohl in vorhandene und komplexe Abgabengesetze integrierte als auch gesondert geregelte, selbstständige Umweltabgaben geben[1077]. Die umweltorientierten Staffelungen etwa der Mineralölsteuer auf der einen, die in einem eigenen Gesetz enthaltene Abwasserabgabe auf der anderen Seite bilden hier Beispiele. Ferner können Umweltabgaben hinsichtlich der regelnden Körperschaft (Bund, Länder, Kommunen) bzw. der gewählten Abgabeart (steuerlich versus nicht-steuerlich) eingeteilt werden.

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Schließlich ließe sich eine Unterscheidung entsprechend dem Abgabegegenstand (z.B. Anknüpfung an Produktionsmittel, -verfahren oder -ergebnis), hinsichtlich der berührten Sachmaterien (Differenzierung nach Umweltbelang bzw. Schutzgut) oder mit Blick auf die Aufkommensverwendung der Umweltabgabe (z.B. umweltspezifische Zweckbindung oder allgemeine Haushaltsfinanzierung) einführen[1078].

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