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I.Rechtsstaatsförderung als Forschungsfeld

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Die Rechtsstaatsförderung (RSF) ist kein anerkanntes Forschungsfeld der deutschen Wissenschaft, nicht an den Universitäten und nicht an außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Sie ist nicht Gegenstand oder Thema einer spezifischen disziplinären Forschung und wird auch in keiner Verbundforschung explizit thematisiert. Eine Rechtsstaatsförderungsforschung lässt sich bestenfalls in vereinzelten Forschungsarbeiten und Publikationen erkennen, die entweder als Nebenprodukte in größeren Forschungsvorhaben entstehen36 oder auf das persönliche Interesse und die Initiative Forschender zurückgehen, die sich etwa im Rahmen einer Dissertation mit einer einschlägigen Fragestellung beschäftigen.37 Diese werden durch Beiträge aus der Praxis ergänzt, in denen Praktiker:innen ihre Erfahrungen nach Art der Forschung aufbereiten und veröffentlichen.

Auf internationaler Ebene lassen sich dagegen durchaus Beispiele für eine gezielte, systematische Forschung über Rule of Law Promotion/Assistance finden.38 Sowohl an Institutionen, die sich rein wissenschaftlich-analytisch mit dem Thema beschäftigen und teilweise auch auf diesem Gebiet lehren,39 als auch an Institutionen, die praxis- und policy-orientierter sind und Beratung und Projektbegleitung anbieten,40 sowie bei Organisationen und Initiativen, die keine eigene Forschung durchführen, aber regelmäßig externe Studien und Berichte beauftragen.41 Auch Institutionen, die sich primär mit Fragen der sozioökonomischen Entwicklung oder Sicherheitssektorreformen beschäftigen, forschen und publizieren oftmals zu Fragen der Rule of Law.42 Aus ökonomischer Sicht veröffentlichte die Weltbank bereits zahlreiche Studien zur Frage des Zusammenhangs zwischen Rechtsstaatlichkeit und Wirtschaftswachstum.43 Auch der Übergang zur Forschung zu Law and Development ist fließend, da die institutionellen Fragen, die bei Rule of Law dominieren, stets gesellschaftliche Aspekte aufweisen, die bei Law and Development zentral sind. Dies lässt sich gut an der Forschung zu Legal Pluralism beobachten, die in beiden Forschungen gleichermaßen vorkommt44 (§ 8 A.). Wie ausdifferenziert die englischsprachige Forschung mittlerweile ist, zeigt sich daran, dass bereits zwei Handbücher zur Rule of Law existieren, die den Wissensstand enzyklopädisch abbilden und auch das Thema RSF behandeln.45

Die folgende Bestandsaufnahme der deutschsprachigen Rechtsstaatsförderungsforschung ist keinesfalls erschöpfend. Sie stellt den Bezug zu Fragestellungen der Rechtsstaatsförderungspraxis her, welche die Kontexte, die Funktionsfähigkeit der politischen Instrumente, die Voraussetzungen von Institutionentransfers oder normative Fragen nach den Zielsetzungen auswärtiger Politik ebenso wie nach Rule of Law-Begriffen betreffen. Zudem gibt sie einen Ausblick auf Strukturen einer Rechtsstaatsförderungsforschung als interdisziplinäres Forschungsfeld, auf dem im engen Wissensaustausch mit der politischen Praxis systematisch Wissen gewonnen wird.

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