Читать книгу Rechtsstaatsförderung - Группа авторов - Страница 31

III.Deutsches Kolonialrecht

Оглавление

Zur gleichen Zeit galt das Reichsrecht in den deutschen Kolonien nur für europäische Staatsangehörige. Für Einheimische wurde paternalistisch und rassistisch geprägtes Sonderrecht eingeführt, das sehr unterschiedlich und willkürlich von den Kolonialbeamten durchgesetzt wurde.

Die deutsche Kolonialgeschichte begann Ende der 1870er Jahre mit zögerlichen Erwerbungen in Ozeanien. 1883 begannen private Geschäftsleute und Handelsgesellschaften, in Westafrika Ländereien zu kaufen.6 Die Kauf- und Pachtverträge wurden durchgesetzt, ohne zu berücksichtigen, dass die lokalen Vertragspartner mit dem zugrundeliegenden europäischen Recht nicht vertraut waren. Die deutsche Reichsregierung lehnte es zunächst ab, in diesen Territorien Staatsgewalt auszuüben, änderte aber im Jahr 1884 ihren Kurs und setzte Kommissare ein, um für das Reich mit lokalen Machthabern Verträge zu schließen. Binnen Jahresfrist entstand das drittgrößte Kolonialreich der Welt.7

Rechtsstaatsförderung

Подняться наверх