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I.Rechtsstaatsförderung in historisch vorbelasteten Kontexten
ОглавлениеSeit den 1990er Jahren fördert Deutschland Rechtsstaatlichkeit in zahlreichen Staaten der Welt. Viele dieser Länder kommen dabei nicht zum ersten Mal mit deutschem bzw. europäischem Recht in Berührung. Manche Gesellschaften entliehen in der Vergangenheit freiwillig Elemente aus diesen Rechtsordnungen, die ihnen als modern und vorbildhaft erschienen. Die meisten aber wurden von Kolonialmächten angegriffen, unterjocht, ausgebeutet und auch mit Mitteln des Rechts unterdrückt. Wieder andere wurden von Deutschland im Ersten und Zweiten Weltkrieg besetzt, unterlagen deutschem Kriegsrecht und insbesondere in der NS-Zeit rassistischem Sonderrecht, das ähnlich dem Kolonialrechtder Unterdrückung, Ausbeutung und schließlich Vernichtung von Millionen von Menschen diente. Die deutsche Rechtsstaatsförderung muss sich dieses vielfach belastenden historischen Erbes bewusst sein.
Dieser Beitrag kann diese drei unterschiedlichen Konstellationen nur schlaglichtartig anhand von wenigen Beispielen beschreiben (II.-IV.). Dabei erweist sich die Rechtsgeschichte als unverzichtbare Grundlagenwissenschaft der Rechtsstaatsförderung. Sie kann nicht nur Bewusstsein für historische Kontexte schaffen, sondern auch dazu beitragen, die eigene Wirkung im Ausland zu reflektieren und sich des Fortwirkens oft unbewusster kolonialistischer bzw. rassistischer Denkmuster bewusst zu werden und diese zu überwinden (V.).