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4.2.3 - in der Verbindungsstelle der FDJ und der kirchlichen Jugendarbeit
ОглавлениеMit der Errichtung einer Verbindungsstelle zwischen der FDJ und der kirchlichen Jugendarbeit im Juli 1946 sollte eine Instanz geschaffen werden, deren Aufgabe es war, ein Vertrauensverhältnis zwischen beiden Seiten zu schaffen und etwaige entstandene Schwierigkeiten zu bereinigen. Die offiziell zu errichtenden Verbindungsstellen zwischen FDJ und den Kirchen wurden zwar auch in der Provinz Sachsen errichtet und mit einem katholischen Vertreter besetzt.182 Sie hatten aber keine praktische Relevanz. Auch wenn sie als weiterer Versuch angesehen werden konnten, die Kirchen zu vereinnahmen bzw. aus den geringen Möglichkeiten für die katholische Jugendseelsorge einen größtmöglichen Freiraum durch diese Formen der Zusammenarbeit auszuschöpfen. Im Gegensatz zu den Verantwortlichen in manch anderem Bistum183 zeigten die katholischen Verantwortlichen im Kommissariat Magdeburg von Anfang an eine eher skeptische Zurückhaltung und verknüpften nicht all zu große Hoffnungen mit einer solchen Instanz. Denn alle noch so gut klingenden Versprechungen konnten die bestehende Skepsis der Kirche gegenüber der FDJ nicht verringern.184 Die kirchlichen Verbindungsstellen in den Bezirken und Kreisen wurden auf Empfehlung von H. Aufderbeck seitens der katholischen Kirche mit Geistlichen im Beobachterstatus besetzt. Sie erhielten die innerkirchliche Handlungsanweisung, ausschließlich bei den die Jugendseelsorge betreffenden Fragen die kirchlichen Interessen wahrzunehmen. H. Aufderbeck erbat sich, über alle Vorgänge in den Verbindungsstellen informiert zu werden.185 Die von den staatlichen Stellen beabsichtigte Integration der Kirchen in die FDJ über die Arbeit in den Verbindungsstellen zu erreichen, war angesichts der reservierten Einstellung der Kirchen nicht möglich. Aus diesem Grunde sah bereits 1947 die FDJ die Arbeit der Verbindungsstelle einseitig als beendet an.186 Für H. Aufderbeck wäre die Verbindungsstelle die einzig mögliche Form der Zusammenarbeit gewesen, die eine Vereinnahmung der Kirchen durch den Staat hätte ausschließen und die aufkommenden Konflikte hätte lösen können. Mit deren Auflösung klärten und verhärteten sich die Fronten zwischen beiden Seiten in der Provinz Sachsen.