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4.2.5 – mit dem „Werk der Jugend“ und den Jugendamtsausschüssen

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Am unproblematischsten erfolgte das Miteinander zwischen staatlichen und kirchlichen Stellen im „Werk der Jugend", das den Jugendlichen helfen sollte, die materiellen und sozialen Folgen der nationalsozialistischen Zeit zu überwinden. Obwohl diese Zusammenarbeit zwischen beiden Stellen nur zwei Jahre dauerte, scheint dies in diesem Bereich ohne die sonst üblichen Reibereien möglich gewesen zu sein. Das „Werk der Jugend” wurde im September 1946 auch im Namen der katholischen Kirche gegründet und wurde von ihr als Kuratoriumsmitglied bis zu seiner Auflösung 1948 finanziell unterstützt. Mit dieser Einrichtung wurde versucht, notleidende Jugendliche unabhängig von weltanschaulichen Fragen, materiell zu unterstützen.194 H. Aufderbeck wurde zum ständigen Vertreter des Kommissariates Magdeburg beim Jugendwerk ernannt.195 Ebenso wie im Jugendwerk schien in den ersten Jahren die Zusammenarbeit zwischen staatlichen und kirchlichen Stellen in den 1945 errichteten Jugendamtsausschüssen ohne größere Probleme zu verlaufen.196 Die vornehmlich soziale Ausrichtung beider Institutionen konnte die katholische Kirche vorbehaltlos unterstützen. Allerdings traten sowohl die Jugendamtsausschüsse als auch das „Werk der Jugend“ öffentlich und damit politisch wirksam nur selten in Erscheinung.197 Dies scheint auch der Grund dafür gewesen zu sein, weshalb beiden Einrichtungen von staatlicher Seite aus keine größere Bedeutung beigemessen wurde.



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