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4.2.2 - in der FDJ

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Im November 1945 wurde zwischen L. Jaeger und W. Weskamm vereinbart, dass katholische Vertreter nur in geringer Zahl in der zu gründenden organisierten antifaschistischen Jugend mitwirken sollten.167 Mit H. Aufderbeck wurde ein Vertreter der katholischen Kirche für den Gründungsausschuss der FDJ in der Provinz Sachsen mit Sitz und Stimme nominiert. Die staatlichen Jugendvertreter waren bemüht, zusätzlich möglichst viele katholische Jugendliche zur Mitarbeit in der entstehenden FDJ zu gewinnen. Der Leiter des Organisationsausschusses der FDJ in Sachsen-Anhalt, H. Gerats, traf sich bereits einen Monat nach Gründung der FDJ zur ersten offiziellen Kontaktaufnahme mit W. Weskamm. Der Propst legte in diesem Gespräch dar: „es sei auch im Interesse des Christentums, für die Einheit der Jugend und den Aufbau Deutschlands nötig, daß die gesamte deutsche Jugend sich die Hand reiche“. Da H. Gerats in diesem Gespräch einen „offenen“ und „ehrlichen“ Eindruck hinterließ, notierte der Protokollant dieser Sitzung für die katholischen Kirche die vage Hoffnung, durch die Mitarbeit in der FDJ die eigene Arbeit auch im Rahmen der FDJ fortsetzen zu können. Als Gefahren wurden die Interkonfessionalisierung und die mögliche Konkurrenz zur Gemeindearbeit benannt.168 Diese allzu optimistische Einschätzung musste aber schon bald korrigiert werden. Bereits kurze Zeit später, im April 1946, gab es in der Abteilung Kirchenwesen eine Besprechung, in der seitens der FDJ eine deutliche Abgrenzung zwischen kirchlicher und öffentlicher Jugendbetätigung getroffen wurde. Die katholische Kirche dürfe zwar die Jugend durch Erbauungs- und Unterweisungsarbeit betreuen, jede weitere Form der Jugendarbeit aber, sei sie sportlicher, gesellschaftlicher, kultureller oder unterhaltender Art, sei der FDJ vorbehalten. Wenn Jugendliche sich in dieser Weise als Gruppe betätigen wollten, müssten sie dies im Rahmen der FDJ tun. Zu diesem Zweck wurde immer wieder versucht, katholische Jugendliche für den Eintritt in die FDJ zu gewinnen.169 In den Besprechungen zwischen FDJ und kirchlichen Vertretern des Kommissariates Magdeburg wurde ebenfalls dieser ausdrückliche Wunsch geäußert, dass auch kirchlich engagierte Jugendliche in die FDJ eintreten sollten.170 Von der Kirchenleitung wurde den katholischen Jugendlichen die Mitarbeit in der FDJ zu keiner Zeit ausdrücklich verboten. Die Verantwortlichen wollten nur verhindern, dass die Jugend allzu blauäugig deren Versprechungen verfiel und sich dadurch der Kirche entfremdete. Noch im April 1947 ersuchte die FDJ die katholische Kirche, dass die katholische Jugend einen Vertreter für die Landesleitung der FDJ wählen solle.171 Doch auf Veranlassung H. Aufderbecks, der sich auf die geschaffene Verbindungsstelle berufend, durch solch eine Wahl „keinerlei Verstärkung der bisher so reibungslosen Zusammenarbeit zwischen kirchlicher Jugendarbeit und FDJ” versprach, teilte Weskamm der FDJ-Leitung mit, dass man weder einen kirchlichen Vertreter in die Verbindungsstelle entsenden noch wählen lassen wolle.172 Nicht nur in den Provinzen, auch in der Zentrale der FDJ gab es derlei Bemühungen. So soll E. Honecker bis 1947 versucht haben, mit K. Schollmeier aus Erfurt über eine Integration der katholischen Jugend in die FDJ zu verhandeln.173 Doch die realen politischen Verhältnisse hatten selbst den Optimisten in der katholischen Kirche gezeigt, dass im Rahmen der FDJ keine kirchliche Arbeit an der Jugend außerhalb der Pfarrei möglich sei.174 Die deshalb ausbleibende Integration der „katholischen Jugend“ in die FDJ führte dazu, dass in der Folgezeit immer stärkere Kämpfe zwischen katholischer Kirche und FDJ ausgetragen wurden.

Seitens der FDJ wurde ab 1947 der Umgangston schärfer. Das betraf die an Mitgliedern stärkere evangelische noch mehr als die katholische Kirche. Angesichts der erfolgreichen Außenwirkung der Jugendseelsorge der Kirchen hatte der Zentralrat der FDJ allen Grund zur Unzufriedenheit, da „die Kirche ihre Arbeit nicht in dem Rahmen vollzieht, der ihr gesteckt ist”.175 Als das geduldige Werben der FDJ ein Ende hatte, versuchte man mit anderen Methoden, die kirchliche Jugendarbeit in die FDJ zu „integrieren”. Spätestens mit den Verhaftungen führender Jugendvertreter wandelte sich die Beziehung zur FDJ grundsätzlich. Nicht nur der Jugendreferent des CDU-Landesverbandes Sachsens, E. Ernst,176 auch der Diözesanjugendhelfer aus Halle, C. Herold, wurde im Frühjahr 1947 verhaftet. Letzterer konnte sich nur durch Flucht der Arretierung entziehen.177 Auch der Jugendführer M. Ulrich aus Halle war 1949, nachdem er von einem anderen Jugendlichen denunziert worden war, wegen angeblicher Kontakte mit dem amerikanischen Geheimdienst verhaftet worden.178 So hieß meist die offizielle Sprachreglung zu den Verhaftungen katholischer Jugendlicher nach deren Besuchen in den Westsektoren.179 Dass Erzbischof Jaeger noch im Oktober 1947, nachdem die ersten Verhaftungen erfolgt waren, eine Mitarbeit katholischer Jugendlicher in der FDJ unter bestimmten Bedingungen tolerieren konnte,180 weist schon auf Wahrnehmungsdifferenzen zwischen Ost und West hin. Die konkreten Bedingungen in Sachsen-Anhalt wurden zu diesem Zeitpunkt in Magdeburg bereits anders eingeschätzt als im fernen Paderborn. Spätestens mit dem III. Parlament der FDJ und dem Ausscheiden ihres Vertreters R. Lange endete dort die offizielle Mitarbeit der katholischen Kirche in der staatlichen Jugendorganisation.181



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