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4.1 Handlungsspielräume für die katholische Kirche im Kommissariat Magdeburg
ОглавлениеErschwerend zu den allgemeinen Schwierigkeiten, die für den gesamten Bereich der katholischen Kirche in der SBZ galten, ergab sich für das Kommissariat Magdeburg nach dem Krieg eine Situation wie auch für die Bereiche von Erfurt, Görlitz und Schwerin: Man war durch die Kriegsfolgen von seinem Bistum politisch aber nicht kirchenrechtlich getrennt.114 Mit dem Abzug der Amerikaner und der Besetzung des Gebietes durch die sowjetische Armee wurde das Gebiet des östlichen Paderborner Kirchensprengels, das spätere Kommissariat Magdeburg, vom Erzbistum politisch abgeschnitten. Infolgedessen wurde der Austausch zwischen Magdeburg und Paderborn stark beeinträchtigt. Daneben gab es aber auch noch die gravierenden Einschnitte durch die zerstörte Infrastruktur innerhalb des Kommissariates Magdeburg. Wegen der gesprengten Elbebrücken gab es nur eingeschränkte Verkehrsverbindungen zwischen den Dekanaten links und rechts der Elbe. Dadurch war gerade der Ostteil des Kommissariates durch die Kriegsfolgen für längere Zeit in doppelter Weise in der religiösen Betreuung beeinträchtigt.115
Solange sich noch keine sozialistische Zentralregierung im Bereich der SBZ gebildet hatte und die Provinzen nicht von SED-Funktionären geleitet wurden, bestanden zunächst vielfältige Formen der gedeihlichen Zusammenarbeit zwischen staatlichen und kirchlichen Stellen, so auch in Sachsen-Anhalt.116 In den ersten Nachkriegsjahren, in denen die preußische Provinz Sachsen vom kirchenfreundlichen Ministerpräsidenten E. Hübener117 (LDP) und die Abteilung Kirchenwesen von H. Kunisch (CDU) geleitet wurden, galt es für die katholische Kirche noch viele Handlungsspielräume auszuschöpfen oder zu gestalten.118 E. Hübener und H. Kunisch setzten sich immer wieder dafür ein, dass das Recht der katholischen Kirche auf religiöse Erbauungs- und Unterweisungsarbeit an den Jugendlichen nicht angetastet und auch nicht auf den rein rituellen Bereich beschränkt wurde.119 Nach dem Rücktritt von E. Hübener im Oktober 1949 und der Flucht H. Kunischs vor der einsetzenden Säuberungswelle im Bereich der Landesregierung in den „Westen“ im Februar 1950 wurde das Klima zwischen den kirchlichen und staatlichen Stellen viel angespannter. Ließ die Verfassung der Provinz Sachsen-Anhalt den „Religionsgesellschaften“ noch weitgehend die Rechte aus der Zeit der Weimarer Republik,120 wurden diese Zugeständnisse gegenüber den Kirchen mit der Zentralstruktur der entstehenden DDR und der Auflösung der Länderstrukturen ab 1952 wieder aufgehoben. Die praktischen Konsequenzen, die sich aus dem politischen Handlungsspielraum für die Jugendseelsorge im Ostteil des Paderborner Erzbistums ergaben, waren von Anfang an stark einschränkend. Nur wenige Priester im Kommissariat gaben sich der Illusion hin, an die Situation von vor 1933 anknüpfen zu können.121 Nach den bereits frühzeitig gemachten Erfahrungen sahen sie ihre Tätigkeit vor allem auf die Katechese und die Sakramentenspendung, auf den Bereich der „ordentlichen Seelsorge“ eingeengt.122 Trotz aller Einschränkungen versuchte man auch im Kommissariat Magdeburg, die bescheidenen Möglichkeiten so lange als möglich auf dem Verhandlungswege zu verbessern. W. Weskamm123 und H. Aufderbeck waren die maßgeblichen Gesprächpartner für die staatlichen Stellen. Sie versuchten, die wenigen Handlungsspielräume für die Entfaltung der Jugendseelsorge in der Nachkriegszeit zu nutzen.