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Begrifflichkeiten

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Jugendseelsorge in der DDR war im engeren Sinne Seelsorge an den Jugendlichen im Rahmen der katholischen Kirche und nicht Jugendarbeit, wie sie in der Bundesrepublik entwickelt und umgesetzt wurde. Die Frage, ob Jugendseelsorge oder Jugendarbeit der angemessene Ansatz sei, erübrigte sich unter den gesellschaftlichen Verhältnissen der SBZ/DDR. Katholische Jugendseelsorge, als Heilsdienst der Kirche an den Jugendlichen, ereignete sich unter den Bedingungen in der SBZ/DDR vor allem in der Gemeinde, bzw. deren Jugendgruppen. Kirchliche Jugendarbeit in der Gesellschaft als einem Raum außerhalb der Kirche, war unter den Bedingungen des Sozialismus gar nicht möglich, auch wenn die Auswirkungen der Jugendseelsorge immer wieder gesellschaftlich spürbar wurden.

Wenn im Folgenden von Jugendseelsorge gesprochen wird, dann bezieht sich dies auf die Jugend im engeren Sinne, die Altersgruppe zwischen 14 und maximal 25 Jahren. Da sich aber eine Abgrenzung der Jugendseelsorge zur Kinderseelsorge in der SBZ/DDR erst in den sechziger Jahren herausbildete, werden in dieser Arbeit hin und wieder Themen erfasst, die beide Bereiche betreffen. Auf den Teil der Kinderseelsorge wird aber nicht näher eingegangen, auch wenn damit Ansätze wie die „Religiösen Kinderwochen“ (RKW) unbearbeitet bleiben müssen.18 Auch der Religionsunterricht, der anfangs an Schulen und später nur noch in der Gemeinde möglich war, wird nur am Rande Thema dieser Arbeit sein, was sich neben dem Umfang auch aus der Thematik der Arbeit ergibt. Da bis zur Umsetzung der zehnklassigen Schule in der DDR die kirchliche Jugend hauptsächlich erst nach der Schulentlassung angesprochen wurde, ist die Problematik des Religionsunterrichtes vor allem in den Anfangsjahren im Bereich der Kinderseelsorge anzusiedeln.

Eine Vereinfachung hinsichtlich der Begrifflichkeit wurde im Rahmen dieser Arbeit vorgenommen: Ohne damit kirchenrechtliche Themen anzuschneiden, werden die Administratoren, Kapitelsvikare oder Kommissare, die auf dem Gebiet der SBZ/DDR wirkten, mitunter vereinfachend Bischöfe bzw. Ordinarien genannt.19



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