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Öffentlicher Personenverkehr – einfach mal machen lassen
ОглавлениеZwar sollte grundsätzlich jeder selbst dafür verantwortlich sein, sich um die Verwirklichung seiner Verkehrsbedürfnisse zu kümmern. Möchte jemand mobil sein, muss er sich im Sinne des Individualverkehrs aber nicht unbedingt selbst bemühen, sondern kann jemanden beauftragen, der sich auf die Erbringung von Personenbeförderungsdienstleistungen spezialisiert hat.
Auch im Hinblick auf die persönliche Mobilität ist es oft sinnvoll, die Dienste der Spezialisten in Anspruch zu nehmen. Entscheidendes Kriterium ist im Regelfall, dass ein Nutzer entweder mit den ihm durch Dienstleister angebotenen Ressourcen überhaupt erst ein Reiseziel erreichen kann als wenn er es mit eigenen Mitteln versuchen würde – wer verfügt schon über ein eigenes Weitstrecken-Flugzeug. Oder der Nutzer kann ein bestimmtes Ziel mit fremder Hilfe deutlich günstiger und komfortabler erreichen. So kann ein Nutzer am Ende tatsächlich Reiseaufwand einsparen. Damit wäre das Geschäftsmodell eines im Personenbeförderungsgewerbe tätigen Unternehmens grob umrissen. Der Öffentliche Personenverkehr umfasst eine erstaunlich große Vielfalt von Unternehmen und Systemausprägungen: Städtische Verkehrsbetriebe, Taxiunternehmen, Car-Sharing-Betreiber und Autovermieter, Busbetriebe im Nah- oder Fernverkehr, Eisenbahnbetriebe im Nah- oder Fernverkehr, Reedereien im Nah- oder seltener im Fernverkehr (ohne Kreuzfahrten), Airlines im Fern- und seltener im Nah- und Mittelstreckenverkehr.
Die Branche tritt in dieser Vielfalt auf, um möglichst jedes Bedürfnis durch das passende Angebot zu bedienen.
Der Begriff „Öffentlicher Verkehr“ kann mehrere Bedeutungen haben bzw. von verschiedenen Menschen unterschiedlich interpretiert werden. Mit „öffentlich“ kann theoretisch gemeint sein:
Öffentlich, d.h. ein für jedermann zugängliches Angebot von Verkehrsdienstleistungen an einem sonst freien und weitgehend unregulierten Verkehrsmarkt;
Öffentlich, d.h. durch staatliche Autoritäten geregeltes, beaufsichtigtes oder nötigenfalls auch selbst erbrachtes Angebot von Verkehrsdienstleistungen.
Aus historischen Gründen ist der Öffentliche Verkehr (ÖV) in der deutschen Praxis eine Mischung aus diesen beiden Dimensionen: Beispielsweise gibt es mit dem Hintergrund der Gewerbeaufsicht die Konzessionspflicht für zahlreiche Verkehrsunternehmen. Dass heißt, eine staatliche Autorität erlaubt die gewerbliche Betätigung eines Unternehmens im Verkehr – eines der wenigen verbliebenen nach deutschem Recht bewilligungspflichtigen Gewerbe in Deutschland. Es gibt eigenwirtschaftlich tätige Verkehrsunternehmen, die zwar Verkehrsdienstleistungen auf eigenes unternehmerisches Risiko hin anbieten – jedoch unter Beachtung der für den jeweiligen Verkehrsträger gültigen Rechtsvorschriften für den Personenverkehr. Die Personenbeförderung ist in Deutschland beispielsweise im Personenbeförderungsgesetz, im Allgemeinen Eisenbahngesetz, im Luftverkehrsgesetz sowie im Binnenschifffahrtsgesetz geregelt. Zusätzlich gibt es ein recht umfangreiches aktives staatliches Engagement, um eine definierte Art und Menge an Verkehrsdienstleistungen zu generieren und im staatlichen Sinne der Öffentlichkeit zugänglich zu machen – indem z.B. die Anbieter solcher Dienstleistungen der Tarif-, Fahrplan- oder Beförderungspflicht unterliegen. Damit verbunden sind meist Subventionen, die dem ausführenden Unternehmer einen Teil oder das gesamte unternehmerische Risiko für den kommerziellen Erfolg der angebotenen Verkehrsdienstleistungen abnehmen. Auch werden bestimmte Linien oder Routen im Sinne der Marktordnung und Marktorganisation konzessioniert.
Als aufgeklärte Marktteilnehmer wissen wir, dass ein Kunde sich normalerweise mit einem Bedürfnis an den Markt wenden würde. Er würde wissen, dass es das alte Spiel von Angebot und Nachfrage gäbe, er würde wissen, dass die dort tätigen Unternehmen sich in erster Linie darum kümmern, ihr Angebot komplett auf die Bedürfnisse, Anforderungen und materiellen Fähigkeiten des jeweiligen Kunden hin auszurichten. Dies ist im ÖV mitnichten der Fall. Bevor ein Unternehmen am Markt für den Kunden überhaupt sichtbar wird, muss es ein umfangreiches Werk aus Regeln und Vorschriften erfüllen – die alle für sich genommen mit gutem Grund existieren, insgesamt jedoch die Gefahr mit sich bringen, dass sowohl Anbieter als auch Nachfrager sich aus dem Blick verlieren. Ein im Öffentlichen Verkehr tätiges Unternehmen dient mindestens zwei Herren: einer staatlichen Aufsicht oder möglicherweise öffentlichen Bestellinstanz und dem Endnutzer. Oft genug muss man vor Ort leider feststellen, dass die Sauberkeit einer Eisenbahntoilette wohl zu allerletzt von den Bedürfnissen der „Fahrgäste“ abhängen dürfte. Diese Konstellation nimmt dem Markt des Öffentlichen Verkehrs viel Flexibilität und Dynamik – und erfordert umso mehr Kreativität und Einfallsreichtum von den dort tätigen „Fahrgastgebern“, das Beste für die Reisenden herauszuholen.
1.3.8 Entwicklung des Personenverkehrs.