Читать книгу Korruption im Krankenhaus - effektiv vermeiden, gegensteuern und aufklären - Hendrik Schneider - Страница 18
Fallbeispiel aus der Rechtsprechung: Kick-Back für die Auftragserteilung (BGH, Beschl. v. 31.03.2011 – 4 StR 657/10):
ОглавлениеNach den Feststellungen des angefochtenen Urteils war der Angeklagte R Leiter der Technischen Abteilung des Klinikums M, einer Anstalt des Öffentlichen Rechts. Spätestens ab 1999 ließ er sich von dem Mitangeklagten P, der zwei Krankenhausservicefirmen betrieb, für die Auftragserteilung 10 Prozent des Umsatzes versprechen. P erhöhte die Rechnungen der von ihm betriebenen Firmen, indem er die Anzahl der Stunden oder den Materialaufwand heraufsetzte. Der Angeklagte R durfte Rechnungen bis 15.000 EUR als sachlich und rechnerisch richtig abzeichnen; die Rechnungen wurden dann ohne weitere Überprüfung zur Zahlung angewiesen. Auch soweit 15.000 EUR geringfügig überschritten wurden, fand eine Überprüfung der vom Angeklagten R abgezeichneten Rechnungen nicht statt. Der Angeklagte P erstellte zwischen dem 26.01.2002 und dem 05.10.2008 über 600 überhöhte Rechnungen mit einem Gesamtrechnungsbetrag von 2.383.444,56 EUR, die der Angeklagte R abzeichnete und die bezahlt wurden. Der Angeklagte R notierte sich die Rechnungen sowie die Zahlungen des Angeklagten P und hielt ihn zur Zahlung an, wenn 10 Prozent des Umsatzes nicht erreicht waren. Der Angeklagte R erhielt zwischen dem 04.02.2002 und dem 25.09.2008 insgesamt 75 Zahlungen des Angeklagten P über insgesamt 248.929,20 EUR. Der Angeklagte R wurde wegen Bestechlichkeit in Tateinheit mit Untreue in 54 Fällen und der Angeklagte O wegen Bestechung in Tateinheit mit Beihilfe zur Untreue in 54 Fällen schuldig gesprochen.
Derartige korruptive Absprachen sind schwer zu identifizieren und zu verhindern. Ihre Entdeckung beruht vielfach auf Zufall. Im Rahmen der Compliance ist es allenfalls möglich, durch Mehraugenprinzipien eine größere Sicherheit zu erlangen. Dies setzt aber voraus, dass die zweite Person in der Lage ist, die Angaben in der Rechnung zu überprüfen. Weiterhin können durch interne Compliance-Richtlinien Mindestvoraussetzungen für die Rechnungslegung festgesetzt werden, sodass eine Kontrolle von Leistung und Gegenleistung möglich ist.