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b) Katalogtatbestände des § 111 Satz 3 BetrVG aa) Einschränkung und Stilllegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen, § 111 Abs. 1 Satz 3 Ziff. 1 BetrVG

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Die Katalogtatbestände der Ziff. 1 sind in vier Sachverhaltskonstellationen zu unterteilen:

 – Betriebsstilllegung,

 – Einschränkung des Betriebs,

 – Stilllegung eines wesentlichen Betriebsteils,

 – Einschränkung eines wesentlichen Betriebsteils.

Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten

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