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Qualitätskontrollprüfung

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Die Qualitätskontrolle wird durch bei der Wirtschaftsprüferkammer registrierte Prüfer für Qualitätskontrolle durchgeführt. Dabei handelt es sich um Wirtschaftsprüfer, die über Erfahrungen als Abschlussprüfer verfügen und eine spezielle Ausbildung in der Qualitätskontrolle sowie eine fortlaufende Fortbildung in diesem Bereich nachweisen können. Der Prüfer für Qualitätskontrolle wird von den als Abschlussprüfer tätigen Wirtschaftsprüfern selbst ausgesucht und beauftragt.

Im Rahmen der Qualitätskontrollprüfung befasst sich der Qualitätskontrollprüfer mit der Angemessenheit der Praxisorganisation und überzeugt sich von der Einhaltung der Regelungen zur Auftragsabwicklung durch die Einsichtnahme in die Arbeitspapiere von durchgeführten Abschlussprüfungen.

Der Beauftragung vorweg geht indes ein Auswahlverfahren, bei dem der zu prüfende Abschlussprüfer bei der Kommission für Qualitätskontrolle einen Prüfervorschlag einzureichen hat, den diese ablehnen kann. Bei der Kommission für Qualitätskontrolle (§ 57e WPO) handelt es sich um ein unabhängiges, bei der Wirtschaftsprüferkammer angesiedeltes Gremium, welches für alle Angelegenheiten der Qualitätskontrolle zuständig ist. Über die Durchführung der Qualitätskontrolle hat der Prüfer einen schriftlichen Qualitätskontrollbericht anzufertigen, welcher von der Kommission für Qualitätskontrolle ausgewertet wird. Die Ausführungen in diesem Bericht müssen der Kommission für Qualitätskontrolle insgesamt den Nachvollzug des prüferischen Vorgehens sowie der Feststellungen und der gezogenen Schlussfolgerungen des Qualitätskontrollprüfers ermöglichen.

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