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Nachhaltig oder nicht, das ist hier die Frage: Der CSR-Bericht

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Kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern müssen seit 2017 in einer nichtfinanziellen Erklärung über Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, über Menschenrechte, Korruption und Diversität berichten. Die Berichterstattung bezieht sich also auf nichtfinanzielle Aspekte und insbesondere auf die Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells. Man spricht deshalb auch vom sogenannten CSR-Bericht, als Kurzfassung für Corporate Social Responsibility. Als Abschlussprüfer müssen Sie bislang nur prüfen, ob die nichtfinanzielle Erklärung fristgerecht vorgelegt wurde. Eine inhaltliche Prüfung des Berichts ist bislang nicht vorgesehen.

Wirtschaftsprüfung für Dummies

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