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Nachhaltig oder nicht, das ist hier die Frage: Der CSR-Bericht
ОглавлениеKapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern müssen seit 2017 in einer nichtfinanziellen Erklärung über Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, über Menschenrechte, Korruption und Diversität berichten. Die Berichterstattung bezieht sich also auf nichtfinanzielle Aspekte und insbesondere auf die Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells. Man spricht deshalb auch vom sogenannten CSR-Bericht, als Kurzfassung für Corporate Social Responsibility. Als Abschlussprüfer müssen Sie bislang nur prüfen, ob die nichtfinanzielle Erklärung fristgerecht vorgelegt wurde. Eine inhaltliche Prüfung des Berichts ist bislang nicht vorgesehen.