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Mitteilungspflichten an eine Aufsichtsstelle

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Als Änderung vorgeschlagen wird auch, dass im Rahmen der Abschlussprüfung festgestellte und nicht behobene oder vermutete Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften einer Aufsichtsstelle gemeldet werden müssen. Entsprechendes könnte auch für festgestellte signifikante Defizite im Corporate-Governance-System des zu prüfenden Unternehmens gelten. Eine solche Meldestelle müsste mit entsprechenden hoheitlichen Kompetenzen ausgestattet sein, um Hinweise verfolgen zu können.

Wirtschaftsprüfung für Dummies

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